NEU:  1.11.2014 

Am 31.10.2014 wurde dieser Leserbrief von Herrn Bialas in den Werdener Nachrichten veröffentlicht:                                                   










































Apropos Lärmschutzmassnahmen:

In den Werdener Nachrichten wurde am 1.8.2014 ein Leserbrief von

Dr. Horst Pomp, Plattenweiler  mit der Überschrift veröffentlicht:

Es gibt keinen Gewöhnungseffekt

Zitat: Lärm schädigt die Gesundheit

weiterhin: Aber über die Entwertung der Grundstücke und Häuser ...

wird nicht gesprochen!

Dies hat er nicht am 12.7.12 zur Abteistr. geäußert, im Gegenteil er befürwortete das geplante Verkehrskonzept mit der Steigerung des jetzt schon gesetzeswidrigen Lärms.

siehe dazu:

2012

Presseerklärung RUTE zum Verkehrskonzept Essen-Werden/Bebauung Grüne Harfe | Runder UmweltTisch Essen (RUTE) 

http://www.umwelttisch.de/?p=1449


auf der vorgenannten Web-Seite wurden im Juli 2012 die

Kommentare deaktiviert


  1. Rita Boegershausen sagt:

17. Juli 2012 um 15:00




NEU:  30.9.2014

In den Werdener Nachrichten stand am 19.9.2014





















NEU:  7.4.2014

Dieser Leserbrief wurde in den  Werdener Nachrichten

am 28.3.2014 veröffentlicht:

Auf den Punkt gebracht:

 






























NEU:  23.2.2014

In den Werdener Nachrichten wurde am 21.2.2014 folgendes vom CDU-Stammtisch

veröffentlicht unter: Lärmkartierung bleibt stumpfes Schwert 

Keine Verbesserung der hohen Verkehrslärmbelastung

für Werden in Sicht

Es gibt zwar Gesetze, die eine Dokumentation und eine Lärmaktions-

planung fordern aber keine gesetzlichen Vorschriften, die den Straßen-

baulastträger (Stadt Essen) zwingend verpflichten, Lärmminderungs- maßnahmen umzusetzen.

Das machten Herr Dr. Sinn und Herr Kuhlmann  vom Umweltamt im Rahmen der Erläuterung der Lärmkartierung für Werden beim  gut besuchten bürgeroffenen CDU Stammtisch am13.02. in den Domstuben deutlich.

 

Die vorgestellte Straßenverkehrslärmkarte dokumentiert, dass die Immissionsgrenzwerte auf der B224 durchgängig mit => 75dB(A) deutlich überschritten werden, obwohl in Abtei-. und Brückstraße tagsüber nur  64dB(A) und vor Krankenhäusern, Schulen und Altenheimen nur 57 dB(A) zulässig wären.

Um die Grenzwerte einzuhalten, müsste der Verkehrslärm also um mindesten 11dB(A) gesenkt werden,  was selbst mit  lärmoptimiertem Asphalt =-5dB(A)  bei gleichzeitiger Halbierung des Verkehrs- aufkommens =-3dB(A) nicht erreichbar wäre.

Allerdings würden sich diese Minderungsmaßnahmen  positiv auf die Feinstaub- und Stickoxidbelastungen zum Wohle aller betroffenen Werdenern auswirken und dazu führen, dass diese Grenzwerte durchgängig eingehalten würden.

 

Das Umweltamt konnte jedoch wegen der damit verbundenen Kosten wenig Hoffnung auf die Umsetzung dieser Lärmminderungsmaßnahmen machen, da,  wie eingangs erwähnt, darauf kein Rechtsanspruch besteht.

 

Ähnlich kompliziert und unbefriedigend  ist  auch der Umgang mit der geforderten Berücksichtigung des Fluglärms in der Lärmkartierung. Maßgeblich hierfür sind aber nur die Dauerbelastungswerte und die werden über 24 Stunden gemittelt. Da sich bei Flugzeugen  kurzzeitig auftretender Fluglärm und Ruhephasen trotz hoher Flugdichte immer abwechseln und auch das Nachtflugverbot in die Ganztagesmittelung einfließt, bleibt die Dauerbelastung unter den zu berücksichtigen Richtwerten.

 

Quintessenz:                

Solange der Gesetzgeber keine einklagbaren Vorgaben macht, bleiben Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ein stumpfes Schwert.

 

 

Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.

Essen

 Anfang ist gemacht auf der B 224


Mülheim

          Luftreinhaltung