30 km/h
Machen, nicht lamentieren
ab Werdener Brücke bis
Heidhausen
B 224
Mehr Sicherheit für Kinder durch Geschwindigkeits-reduzierung,
bessere Luft und weniger Lärm für alle Anwohner
an der B 224
NEU: 1.11.2014
Am 31.10.2014 wurde dieser Leserbrief von Herrn Bialas in den Werdener Nachrichten veröffentlicht:
Apropos Lärmschutzmassnahmen:
In den Werdener Nachrichten wurde am 1.8.2014 ein Leserbrief von
Dr. Horst Pomp, Plattenweiler mit der Überschrift veröffentlicht:
Es gibt keinen Gewöhnungseffekt
Zitat: Lärm schädigt die Gesundheit
weiterhin: Aber über die Entwertung der Grundstücke und Häuser ...
wird nicht gesprochen!
Dies hat er nicht am 12.7.12 zur Abteistr. geäußert, im Gegenteil er befürwortete das geplante Verkehrskonzept mit der Steigerung des jetzt schon gesetzeswidrigen Lärms.
siehe dazu:
2012
Presseerklärung RUTE zum Verkehrskonzept Essen-Werden/Bebauung Grüne Harfe | Runder UmweltTisch Essen (RUTE)
http://www.umwelttisch.de/?p=1449
auf der vorgenannten Web-Seite wurden im Juli 2012 die
Kommentare deaktiviert
NEU: 30.9.2014
In den Werdener Nachrichten stand am 19.9.2014
NEU: 7.4.2014
Dieser Leserbrief wurde in den Werdener Nachrichten
am 28.3.2014 veröffentlicht:
Auf den Punkt gebracht:
NEU: 23.2.2014
In den Werdener Nachrichten wurde am 21.2.2014 folgendes vom CDU-Stammtisch
veröffentlicht unter: Lärmkartierung bleibt stumpfes Schwert
Keine Verbesserung der hohen Verkehrslärmbelastung
für Werden in Sicht
Es gibt zwar Gesetze, die eine Dokumentation und eine Lärmaktions-
planung fordern aber keine gesetzlichen Vorschriften, die den Straßen-
baulastträger (Stadt Essen) zwingend verpflichten, Lärmminderungs- maßnahmen umzusetzen.
Das machten Herr Dr. Sinn und Herr Kuhlmann vom Umweltamt im Rahmen der Erläuterung der Lärmkartierung für Werden beim gut besuchten bürgeroffenen CDU Stammtisch am13.02. in den Domstuben deutlich.
Die vorgestellte Straßenverkehrslärmkarte dokumentiert, dass die Immissionsgrenzwerte auf der B224 durchgängig mit => 75dB(A) deutlich überschritten werden, obwohl in Abtei-. und Brückstraße tagsüber nur 64dB(A) und vor Krankenhäusern, Schulen und Altenheimen nur 57 dB(A) zulässig wären.
Um die Grenzwerte einzuhalten, müsste der Verkehrslärm also um mindesten 11dB(A) gesenkt werden, was selbst mit lärmoptimiertem Asphalt =-5dB(A) bei gleichzeitiger Halbierung des Verkehrs- aufkommens =-3dB(A) nicht erreichbar wäre.
Allerdings würden sich diese Minderungsmaßnahmen positiv auf die Feinstaub- und Stickoxidbelastungen zum Wohle aller betroffenen Werdenern auswirken und dazu führen, dass diese Grenzwerte durchgängig eingehalten würden.
Das Umweltamt konnte jedoch wegen der damit verbundenen Kosten wenig Hoffnung auf die Umsetzung dieser Lärmminderungsmaßnahmen machen, da, wie eingangs erwähnt, darauf kein Rechtsanspruch besteht.
Ähnlich kompliziert und unbefriedigend ist auch der Umgang mit der geforderten Berücksichtigung des Fluglärms in der Lärmkartierung. Maßgeblich hierfür sind aber nur die Dauerbelastungswerte und die werden über 24 Stunden gemittelt. Da sich bei Flugzeugen kurzzeitig auftretender Fluglärm und Ruhephasen trotz hoher Flugdichte immer abwechseln und auch das Nachtflugverbot in die Ganztagesmittelung einfließt, bleibt die Dauerbelastung unter den zu berücksichtigen Richtwerten.
Quintessenz:
Solange der Gesetzgeber keine einklagbaren Vorgaben macht, bleiben Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung ein stumpfes Schwert.
Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.
Essen
Anfang ist gemacht auf der B 224
Mülheim
Luftreinhaltung