21.11.2015  

 

 

Sehr geehrter Herr Buchholz,

das Nachbeschriebene ist Teil der geplanten Zukunft Werden:

Dem Schreiben des Bürgermeisters Dr. Bonmann vom 7.9.2015 an Frau Claudia Soller, Inhaberin des Traditions-Blumengeschäftes Abteistraße 12,  ist Folgendes zu entnehmen. Zitat:

    "Durch den Wegfall der Parkflächen vor Ihrem Geschäft wird eine weitere Fahrbahn erstellt,.........
     ....Da Sie Ihr Sortiment auch vor dem Geschäft präsentieren, wird durch den "näheren" Autoverkehr
    dieses einer größeren Anzahl von potentiellen Kunden gezeigt. In anderen Stadtteilen zeigt dieses
    einen umsatzfördernden Effekt."


Das vorgen. Schreiben mit vollständigem Text  ist meinem Leserbrief beigefügt.

Der Bürgersteig hat derzeit eine Breite von gemittelt ca. 2,95 m, gemäß Verkehrskonzept aber nur noch 2,50 m.
Folglich rückt die Fahrbahn mit dem gewollt beschleunigten Verkehr um ca. 2,50 m (ohne Parkstreifen und reduziertem Bürgersteig) näher an das Blumengeschäft. Dieser Sachverhalt wurde durch LKW-Parallelverschiebung dargestellt. Die vereinfachte Fotomontage verdeutlicht, wie erschreckend nahe die vorbeifahrenden Busse und LKW's den Passanten kommen. Weiter ist es technisch nicht möglich, daß ein Liefer-LKW ohne Benutzung der 2. Fahrspur ggfls. unter Zuhilfenahme der gegenläufigen Fahrspur zur Anlieferung in die Einfahrt der Abteistraße 12 einbiegen kann. Auch die Einfahrtsbreite paßt nicht.

Ob die vorbeifahrenden PKW's und LKW's auf das vor dem Geschäft präsentierte Blumensortiment achten können, wage ich mehr als nur zu bezweifeln. Ich gehe aber davon aus, daß nach kurzer Zeit das Ordnungsamt anweist, daß das vor dem Geschäft präsentierte Sortiment wegen der neuen  Bürgersteigenge für Durchgangsbehinderungen verantwortlich gemacht wird und die Auslage somit zurückzunehmen ist.

Vielleicht kann Herr Dr. Bonmann freundlicherweise Frau Soller beispielhaft mitteilen, für welche Geschäfte in welchem Stadtteil der vorbeschriebene Sachverhalt einen umsatzfördernder Effekt gezeigt hat.

Auf diese "Chance für die Zukunft Werden" kann doch jeder verzichten, zumal sich bessere Möglichkeiten bieten. Oder?

Rainer Ringhoff
Fischlaker Str. 23 B
45239 Essen

 

siehe 11.11.2015  

Antwort vom Bezirksbürgermeister Dr. Bonmann an Frau Soller vom 7.9.2015 

 

 

 Das ist der Iststand!

jetzige Bürgersteigbreite  

von i.M. ca. 2,95 m

und Parkstreifen

daneben die Fahrbahnen der B 224.

Das war und  ist zukunftsorientierte Planung,

die jetzt vernichtet werden soll!    

 

 

  

 

Das folgende (bearbeitete) Bild zeigt die  

Zukunft:

Parkstreifen wird zur Fahrbahn der B 224 

Bürgersteigbreite wird verrringert auf 2,50 m

 

Rückwärtsgewandter kann keine Planung sein!

 

Bitte achten Sie auf die herausragenden Vorbauten an den Häusern!

 

 LKW´s, Busse, Schwertransporter etc. sollen dann beschleunigt fahren!

 

Das versteht der Bezirksbürgermeister Dr. Bonmann unter  

verkaufsfördernden Maßnahmen  

und der Planer Herr Happe unter 

Steigerung der Aufenthaltsqualität  

in der Abteistraße!

 

Sieht so die Zukunft Essen 2030 aus? 

 

 

 

 

 

19.11.2015

 

Deutsche Umwelthilfe startet Klagewelle für  

„Saubere Luft in Deutschland“

Unter STUDIEN/LINKS mehr   

 

Auch in Essen werden die EU Grenzwerte für Stickstoffdioxid nach wie vor überschritten.  

Das Verkehrsverlagerungskonzept lässt grüßen.

Mit der heutigen Klage will die Deutsche Umwelthilfe das für die Luftreinhaltung zuständige Nordrheinwestfalen verpflichten, ihre Luftreinhaltepläne so zu ändern,  dass durch geeignete Maßnamen die Grenzwerte schnellstmöglich eingehalten werden können.

     

WAZ 20.11.15: 

Dicke Luft in Essen: Erste Klage eingereicht | WAZ.de

 

http://www.derwesten.de/staedte/essen/dicke-luft-in-essen-erste-klage-eingereicht-id11304136.html

 

 

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Verlagerung ist keine Lösung!

 

Hier sind die Zahlen der Verlagerung, 

d.h. zusätzlicher Verkehr in den Seitenstraßen 

Die Heckstraße hat mehr Verkehr als die Brückstraße   

 

       

    Bungertstr.                         3.768                       3.830                      + 620 =    +   2%

    Zahlen fehlen: 

    Kastellgraben                         ?                          3.830                                ? 

    Rittergasse                            ?                          3.830                                ?  

 

die obige Tabelle haben wir zur Verdeutlichung der Verlagerung am 25.7.2015 eingefügt   

 Neu: 8.10.2015

 

 

 

 

                                                                                                      Die NRWNachrichten 10/15                                                                                             

 

 Neu: 15.9.2015

Siehe dazu: unter STUDIEN/LINKS  

BUND und VCD:  

BUND-Studie "Versprochen – Gebrochen: Wie die deutsche Autoindustrie den Klimaschutz ignoriert"  

 

 

 

Neu: 10.9.2015

(überarbeitete Fassung) 

Stellungnahmedes VCD-Kreisverbandes Essen  zumVerkehrskonzept
Essen-Werden in der Vorlage vom 19. Mai 2015
Überarbeitete Fassung vom 7.9.2015

 

Der ökölogische Verkehrsclub Deutschland (Kreisverband Essen) kann dem von der Stadt Essen in der Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 19. Mai 2015 vorgestellten Verkehrskonzept für Werden nicht zustimmen,  

da es deutliche nachfolgend aufgeführte  Mängel aufweist und damit mit seinem satzungsgemäßen Auftrag, sich für einen menschengerechten und umweltschonenden Verkehr einzusetzen, nicht vereinbar ist.

 

- Eine Aufrechnung der Zahl der begünstigten Anwohner gegen die Zahl der Benachteiligten ist nach unserem Rechtsempfinden nicht statthaft, wenn es um die menschliche Gesundheit geht. Denn nach dem Grundgesetz (Artikel 2 Abs. 2)  hat jeder Bürger das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Lärm, Erschütterungen und Luftverunreinigungen schaden aber der Gesundheit erheblich.

 

- das Verkehrskonzept ist stark Kfz-lastig, Fahrräder kommen in ihm nicht vor. In der Information der Bezirksvertretung IX am 19.55.15 werden zwar einige Maßnahmen erwähnt, die den Fahrradverkehr attraktiver machen könnten, sie nehmen aber nicht den Platz ein, der ihnen aufgrund der im Planungszeitraum absehbaren Zunahme auch in Werden zukommen müsste. Die stärkere Nutzung von Fahrrädern kann den Verkehr vor allem im Ortskern deutlich entlasten.

 

-                                  Eine Verminderung des Pkw-Individualverkehrs könnte durch Stärkung des Busverkehrs erfolgen. Dies ist laut Gutachter nicht der Fall. Die geplanten Änderungen in der Linienführung haben demnach nur einen Einfluss von 1% auf den ÖPNV


 

-                                Bäume sind dafür bekannt, dass sie das Klima verbessern. Es sollten also neue Bäume gepflanzt werden, anstatt prächtige Bäume abzusägen!

 

-                 Zu den vermeintlichen Verbesserungen der Lebensqualität  gehört die geplante Einrichtung eines Kinderspielplatzes auf dem erweitertenMarktpklatz, allerdings aus gestalterischen Gründen ohne wirksamen Lärmschutz. Nur wenige Meter von den spielenden Kindern und den mitspielenden Erwachsenen toben täglich fast 40 000 lärmende Fahrzeuge vorbei!  

Der Spielplatz wird die lauteste Stelle in Werden!

 

 

Auch ohne das neue Konzept kann man die Verkehrssituation in Werden bereits heute verbessern, wenn man z.B. dafür sorgt, dass die bestehenden Verkehrsregeln eingehalten werden. Als Hauptgrund für die Notwendigkeit eines neuen Konzeptes wird die unhaltbare Situation am Werdener Markt durch die aus der Abteistraße links abbiegenden Fahrzeuge angeführt. Warum wird dann das sehr sinnvolle Halteverbot hinter derAmpel am Rathaus nicht durchgesetzt? Durch den dadurch verursachten Rückstau wird die Kreuzung stark blockiert. Eine starke Belastung stellen die Fahrzeuge dar, welche aus Richtung Velbert über den Klemensborn nach Werden und von da weiter nach Essen fahren. Hier sind Durchfahrverbote im südlichen Heidhausen angebracht, die kaum Geld kosten.

 

Der Lückenschluss der A 44 zwischen Velbert und Ratingen-Ost wird weiteren Verkehr bringen und nicht wie vielfach angenommen, den Verkehr in Werden entlasten.

 

Der VCD wird auch weiterhin das Konzept kritisch verfolgen und ist dankbar für jede neue Idee, gleich wer sie veröffentlicht, denn in Werden muss etwas geschehen!

 

 

 

 

 

16.11.2015

 

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                         Essen, 16.11.2015 

 

 Bezirksregierung Düsseldorf

luftreinhaltung@brd.nrw.de  

Aktenzeichen: 53.01.12.16

 

Sehr geehrte Frau Gindrig,

 

der VCD hat festgestellt, dass der Verbrauch und die Emissionen von Neufahrzeugen laut Werksangaben um 40% überschritten werden.

Der ADAC wäre zufrieden, wenn diese Überschreitung nicht 50% höher als die Werksangaben wäre.

 

Sie halten die Annahme der Gutachter von simuPlan im Gutachten zum Verkehrskonzept Essen-Werden von Ende 2012 - Rückgang der Emissionen bis 2020 von 62% - für realistisch.

 

In Ihrem Schreiben vom 29.09.2015 stellen Sie fest, dass:

“Obwohl in der Abteistraße durch die Realisierung des Planfalls die NO² zunächst zunehmen, wird die gesundheitsschädigende NO² Immissionsbelastung an allen Messpunkten (- richtig wäre - an allen Berechnungspunkten - ) bis zum Jahr 2020 weiter unter das Niveau von 2015 sinken“.

 

Damit behaupten Sie allen Ernstes, dass heute in der Abteistraße keine gesundheitsschädigende NO² - Immissionsbelastung bestehe.  

Wir werden Sie damit zitieren.

 

Auf Seite 3 gehen Sie in der Beantwortung der Frage nach dem Vorziehen des Planfalls auf 2017/18 soweit:

„Aus diesem Grund befürworte ich die schnellstmögliche Umsetzung des Verkehrskonzeptes sogar“.

 

Das stellen Sie für 2017 fest,obwohl Sie auf der Seite 1 feststellen, dass die:

„NO² – Immissionsbelastungen an allen Messpunkten bis zum Jahr 2020 weiter unter das Niveau von 2015 sinken .“

 

Wir erwarten eine umgehende Beantwortung dieses und der bis heute noch unbeantwortet gebliebenen Schreiben.

- 2 -

 

Wir werden es nicht tatenlos hinnehmen, dass das zuständige Fachamt bei der Stadt Essen Sie mit den Aussage:

„Die verkehrliche Umgestaltung des Stadtteil Essen-Werden führt zu einer Beseitigung des bisherigen Hot-Spots E.-Werden und wird von der für die Aufstellung des Luftreinhalteplans zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf und vom MKULNV ausdrücklich begrüßt",

zitiert.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Rita Boegershausen

 

PS:

Der Hot-Spot kommt im Gutachten an keiner Stelle, aber in der Bewerbung der Stadt Essen zur grünen Hauptstadt vor.

 

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Fr 06.11.2015 10:50

 

Sehr geehrte Frau Gindrig,

entsprechen diese Annahmen der Realität:


1.    nur marginale Veränderung der Verkehrsbelastung bis 2020
2.    Rückgang des Emissionsausstoßes bis zum Prognosejahr 2020 um 62%

 

 

Mit freundlichem Gruß

Rita Boegershausen

 

 

Diese Seite sandten wir als Anhang mit: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Do 29.10.2015 19:24

 

Sehr geehrte Frau Gindrig,

 

leider ist uns ein Versehen passiert und bitten Sie um Entschuldigung, denn die Werte in der Brückstr. in Höhe von 44 ist kein NOx-Emissionswert, sondern Immissionswert.

 

Unverständlich und für uns weiterhin nicht nachvollziehbar ist es, dass offensichtlich die Bezirksregierung  unkritisch dem Fachgutachten simuPLan folgt, ohne es auf seine Plausibilität zu überprüfen.

 

Da sind die Erwartungen des Bürgers an die fachliche Überprüfung wohl fehl am Platz, was wir zukünftig beachten werden.

 

Mit freundlichem Gruß

Rita Boegershausen 

 

 

 

 

Weitere Schreiben sind unter dem Datum: 4.10.2015  

 

 

 

WAZ 20.8.2015 Werden Altstadt  Heidhausen Fischlaken Schuir  

Politik bittet um Unterstützung    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

Anbei die Schreiben von Herrn Architekt Ringhoff:

Bis heute hat Herr Dr. Bonmann auf die Schreiben vom 

3.9., 18.9. und 15.10.2015 nicht geantwortet.  

 

 

Datum 15.10.2015

 

            Rainer Ringhoff

Dipl.-Ing., Architekt AKNW

 

Fischlaker Straße 23 b

45239 Essen

 

 

R. Ringhoff, Architekt, Fischlaker Str. 23 b, 45239 Essen                                     Tel. 0201 406368

 

Herrn

Bezirksbürgermeister Dr. Bonmann                                                                 Datum 15.10.2015

über BV 9

 

Brigitte.harti@bv9.essen.de

 

 

Verkehrsverlagerungskonzept/-Entwurf der neuen „Werdener Mitte“

Ihr Mail-Schreiben vom 28.8.2015 über die BV 9

Meine Schreiben vom 3. und 18.9.2015______________________

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Bonmann,

 

da beide Schreiben unbeantwortet blieben, kann davon ausgegangen werden, dass der direkte Vergleich von Sachpunkten im Ergebnis zwar nach außen hin propagiert, aber de facto chancenlos bleibt.

 

Leider haben Sie zu einem sehr frühen Zeitpunkt die wünschenswerte Neutralität verlassen und sich in die 1. Reihe der Befürworter gestellt und dabei die Gegner des Verkehrsverlagerungskonzeptes, insbesondere aber die direkt negativ Betroffenen, außer Acht gelassen. Es wäre höflich und angemessen gewesen, wenigstens mit den betroffenen Eigentümern und Bürgern der Abteistraße, Klemensborn, Kastellgraben, Rittergasse, Heckstraße, Josef-Breuer-Straße, Grafenstraße, Wigstraße, ein erklärendes Gespräch zu führen. Ich kann Sie nur ermutigen, dies nachzuholen.  

In diesem Zusammenhang könnten Sie auch Ihrer Auffassung von „Chancen für die Zukunft“ und „Feinschliff“ Ausdruck verleihen.

 

Am 19.5.2015 sollen Sie als Bezirksbürgermeister, so wurde mir von mehreren Seiten berichtet, Frau Rita Boegershausen Redeverbot erteilt, sie des Saales verwiesen und Herrn Peter Bialas das Wort abgeschnitten haben, weil beide Wahrheiten, Zahlen und Fakten zum Konzept informativ für die Werdener Bürgerinnen und Bürger vermitteln wollten. Ich bitte um Bestätigung oder Dementierung des vorbeschr. Sachverhaltes.

 

Die in Ihrem Schreiben vom 28.8.2015 gegen mich gerichteten Tatsachenbehauptungen, meine Argumente seien „zwischenzeitig zum größten Teil durch Gutachten und Aussagen von Fachleuten widerlegt“, sind unzutreffend.

 

Bis heute wurde nichts widerlegt.

                                                                                                                        

                                                                       -2 -

 

Ihre persönlichen Verunglimpfungen sind inakzeptabel.

 

Trotzdem mache ich Ihnen das Angebot eines Gespräches. Voraussetzung ist allerdings die Offenheit für alle gesetzlichen, privatrechtlichen, zukunftsorientierten, verkehrlichen und umwelt- relevanten   Fragen und Fakten und die glaubhafte Relativierung zum 19.5.2015.

 

Mit freundlichem Gruß

- Rainer Ringhoff -

 

 

Datum 18.09.2015 

 

      

Herrn

Bezirksbürgermeister Dr. Bonmann                                                                 Datum 18.09.2015

über BV 9

 

Brigitte.harti@bv9.essen.de

 

Verkehrsverlagerungskonzept/-Entwurf der neuen „Werdener Mitte“

Ihr Mail-Schreiben vom 28.8.2015 über die BV 9

Mein Schreiben vom 3.9.2015______________________________

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Bonmann,

 

leider haben Sie auf mein Schreiben mit der Bitte um Antwort bis zum 11.9.2015, nicht reagiert.

 

Dass Sie auf meine Tatsachen und Fakten nicht geantwortet haben, ist verständlich und die eine Sache. Die andere hingegen ist aber, dass Sie Ihre Befürworterargumente wiederum nicht schriftlich darlegen. Ich hatte gehofft, dass, wenn Sie schon nicht auf meine Sachpunkte eingehen, Sie wenigstens die aus Ihrer Sicht möglichen „Chancen des Konzeptes“ beschreiben.

 

Beleuchten wir einen besonderen Punkt des Konzeptes:

 

Der geplante Kinderspielplatz auf der Fläche des„neuen Marktes“.

 

Können Sie ernsthaft befürworten, dass auf dem neuen Werdener Markt ein Kinderspielplatz gebaut wird,

 

-  obgleich wenige Meter daneben LKW/PKW’s in gewollt beschleunigter Geschwindigkeit vorbeifahren und somit genau hier in einer Bergab-Linkskurve der verkehrlichgefährdetste Bereich von ganz Werden entsteht*,

-  obgleich genau hier der schadstoffbelastetste Bereich von ganz Werden entsteht**,

-  obgleich genau hier der verkehrlich lauteste Bereich von ganz Werden entsteht***?

 

                                                                       -2 -

 

Das sind keine „Chancen für die Zukunft“, das sind gesundheits- gefährdende Risiken für die Zukunft unserer Kinder!

 

 

Der Kinderspielplatz ist der gefährdetste Platz in Werden*

 

Fakt ist, dass am „Werdener Markt“ ca. 30.000 LKW/PKW-Bewegungen auf der B 224 wenige Meter neben dem Kinderspielplatz sowie ca. 6.300 PKW/LKW-Bewegungen an der Einmündung Heckstraße auftreten. Im Besonderen ist festzustellen, dass der bergabfahrende LKW/PKW-Verkehr gewollt beschleunigt durch Werden geführt werden soll. Der vorbeschr. LKW-Verkehr beschreibt eine ca. 35 °-Linkskurve und nach 30 m eine weitere ca. 35 °- Rechtskurve in Richtung Brücke.

 

Fakt ist, dass das Gutachten auf der Annahme gründet, dass sich der Durchfahrtverkehr in Werden reduzieren wird. Wodurch denn nur? Diese Tatsachenbehauptung wird von keinem Sachkundigen bestätigt, im Gegenteil, nach Fertigstellung der A 44 von Düsseldorf wird der Essener Süden, insbes. Werden, deutlich mehr verkehrliche Belastung aufnehmen. Auch die statistischen Verkehrsmehrungen sind nicht Gegenstand der gutachterlichen Betrachtung.

 

Angesichtsstetig steigender Fahrzeugdichte, den etw. neuen Massenbebauungen und allen statistischenZukunftswerten erscheint die gutachterliche Hypothese der Verkehrsreduzierung fragwürdig, wenn der Gutachter eine Verkehrsminderung für Werden prognostiziert. Das Bundesverkehrsministerium geht trotz einhergehendem Bevölkerungsrückgang (?) von einer Steigerung des Verkehrsaufkommens aus, auch für Werden!

 

Der Chefredakteur der WAZ berichtete am 27.4.2014 im Presseklub (1. Programm), dass sich der Verkehr in den nächsten 10 – 15 Jahren um 80 % mehren wird, der LKW-Verkehr sich sogar verdoppelt kann.

 

Ich denke, diese Sachaussagen liegen deutlich näher an der Wahrheit als die Hypothesen des Gutachtens.

 

 

Der Kinderspielplatz ist der schadstoffbelastetste Platz in Werden**

 

Die Gutachten sagen unmissverständlich aus, dass die Schadstoffbelastung an diesem Platz bereits im Normalfall sehr hoch ist und bei hoher Verkehrsfrequentierung oder/und bei ungünstiger Wetterlage z.B. geringer Luftwechsel, äußerst schnell die gesetzlich zulässigen Schadstoffwerte überschreitet. Das ist bekannt. 

                                                                       -3 -

Direkt neben dem Kinderspielplatz befindet sich ein Bushalt für 2 Buszüge, die im Minutentakt ankommen und abfahren. Bitte informieren Sie sich über den Fahrplan der EVAG und der Bahn.

 

Die Stadt Gelsenkirchen hat festgestellt, dass gerade an Bushaltestellen, bedingt durch ständige An- und Abfahrten von Bussen, die gesetzlich unzulässige Schadstoffmassierung dramatisch verstärkt wird. Auch die zulässigen Max-Tage der zulässigen Schadstoffüberschreitungen werden überschritten. Und die Stadt Essen kreiert einen neuen Kinderspielplatz auf dem „neuen Werdener Markt“, weiß gem. Gutachten, dass der Schadstoffschwerpunkt allein des hohen Normalverkehres gem. Gutachten genau an dieser Stelle (Abteistr./Werdener Markt) eintreten kann und plant auch genau an dieser Stelle trotz alledem 2 große Bushaltestellen für 4 Buszüge mit Potential zu mannigfachen Rückstaus.

 

Fakt ist, dass fast alle „öffentlicheBäume“ auf der Brückstraße (vor den Domstuben und Pfarrbüro), Kastellgraben und Kastellplatz, gemäß Konzeptplanung gefällt werden sollen. Neuanpflanzungen werden in 30 oder 40 Jahren dann die jetzige Größe vorh. Bäume erreicht haben. Insofern kann man nicht von „mehr Bäumen“ sprechen, sondern nur von reinen Ersatzmaßnahmen.  

Das ist kein Beitrag zur Kleinklimaverbesserung für Werden.

 

 

Der Kinderspielplatzist der lauteste Platz in Werden***

 

Ich verweise ausdrücklich auf die Gutachten zum baulichen Lärmschutz. Damit schützt man Personen in geschlossenen Räumen vor gesundheitsgefährdendem Lärm. Und wie definieren Sie Lärmschutz für Kinder auf dem Kinderspielplatz?

 

Fakt ist, dass vom Gutachter gegen die sogen. Schallschutzwand aus lufthygienischer Gründen wichtige Bedenken erhoben wurden. Trotzdem bringen einige Sachunkundige immer noch die Schallschutzwand „ins Spiel“.

 

Als Umgebungslautstärke werden ca. 80 dB (A) ausgemittelt lt. Gutachten angegeben. D.h. festzustellende Spitzenwerte von ca. 94 dB (A) sind „statistisch enthalten“ und reduziert nach BimSchG „weiterverarbeitet“. Der vorgenannte Spitzen-Schallleistungspegel lässt sich aber nicht wegdiskutieren. Der ist vorhanden! Die von der Stadt Essen angewandte Ermittlungsmethode gilt als überaltert. Das BimSchG lässt aber andere Bemessungsmethoden ausdrücklich zu. Andere Städte z.B. Ratingen machen bereits Überlagerungs-

ermittlungen, d.h. alle Schallquellen werden berücksichtigt.  

In Werden wären das Fluglärm, Motorradlärm, Verkehrslärm. Aber Essen betrachtet nur den gemittelten Verkehrslärm. Das ist eine „Rolle rückwärts“ mit anschließender Pirouette.  

Chancen für dieZukunft sehen anders aus.

 

                                                                       -4 -

 

Lärm und Schadstoffe sind Lebenswahrheiten und werden nach Angabe aller Fachmedien immer bedrohlicher. Und die einzige Antwort der Stadtverwaltung Essen ist die Verlagerung des Durchfahrt-verkehres in Werden um ca. 20 m, die zahlenmäßige Verringerung des Fahrverkehres auf der Brückstraße zu Lasten der Abteistraße und der Werdener Nebenstraßen, des Altstadtkernes sowie die Verlagerung der nicht auszuschließenden gesetzlich unzulässigen Schadstoffe innerhalb des Werdener Ortskernes.  

Und mittendrin einen Kinderspielplatz einzuplanen grenzt an Unmoral.

 

Das ist keine Chance für die Zukunft!

 

Was Werden, Fischlaken und Heidhausen schnellstmöglich brauchen, ist eine Umgehungsstraße/Tunnel zum garantierten Ausschluss aller Schadstoffe aus Werden-Mitte, so wie es Velbert, Wülfrath, Hattingen, Steele, Kupferdreh, Borbeck oder Großstädte wie Bochum oder Dortmund mit der Tunnellösung B 236 erreicht haben.

 

Das ist eine Chance für die Zukunft!

 

Das Verkehrsverlagerungskonzept ist nicht alternativlos. Die politische Zielsetzung kann nur lauten, den Durchfahrtverkehr aus Heidhausen, Fischlaken und dem Werdener Ortskern auszulagern. Andere Städte und Gemeinden wollten und konnten es schon viel früher.

 

Die Gegner des Verkehrsverlagerungskonzeptes bzw. die Befürworter einer Umgehung/Tunnellösung sind keine Querulanten und schüren keine Angst.  

Sie beschreiben nur geplante Mißstände, wozu andere keinen Mut haben.

 

Die Tatsachenbehauptung gem. WAZ-Artikel vom 20.8.2015, die Diskussion beschränke sich nur auf die Folgen und sähe nicht die Chancen, ist insofern zutreffend, als dass die Befürworter des Verkehrsverlagerungskonzeptes die etw. Chancen für die Zukunft nicht definieren. Ich hatte Sie dazu gebeten. Diesem Wunsch, auch als Beitrag des Meinungsaustausches, sind Sie leider nicht nach- gekommen.  

Ihre Beantwortungsverweigerung ist nicht sachdienlich.

 

Junge Menschen, die die Gegenwart als Zukunft übernehmen müssen, tauschen sich über Facebook aus. Hier erfolgt bereits der Vergleich!

 

Ich hoffe, dass Sie Ihren als abgeschlossen geltenden Meinungs- bildungsprozess wieder öffnen und sich den Sorgen der betroffenen Bürger von Werden annehmen.

 

Mit freundlichem Gruß

- Rainer Ringhoff -

 

 

 

Datum 03.09.2015 

 

Herrn

Bezirksbürgermeister Dr. Bonmann                                                                 Datum 03.09.2015

über BV 9

 

Brigitte.harti@bv9.essen.de

 

 

Verkehrsverlagerungskonzept/-Entwurf der neuen „Werdener Mitte“

Ihr Mail-Schreiben vom 28.8.2015 über die BV 9________________

 

Sehr geehrter Herr Dr. Bonmann,

 

lassen Sie mich zuvor anmerken und klarstellen, dass auch ich die mir in der Schärfe aufgezwungene Diskussion als nicht förderlich werte.

 

Mein Schreiben erfüllt keineswegs den Tatbestand der Beleidigung, Ihre Annahme ist irrig. Dies war aber auch nicht beabsichtigt und ich bedaure sehr, dass Sie diesen Eindruck gewonnen haben.  

Dies gilt sowohl für Sie als auch für andere Beteiligte.

 

Sie konstatieren wiederum nur nebulös, dass meine Argumente zwischenzeitig von Fachleuten widerlegt wurden.  

Mir liegen keine schriftlichen Einlassungen vor.

 

Die Fakten und Tatsachen lassen aber ein anderes Ergebnis erkennen:

 

-  Durch das Verkehrsverlagerungskonzept findet eine erhebliche Verkehrsmehrung in Werden-Mitte auf 9 z.T. sehr engen Ortskernstraßen gewollt statt.

 

-  Durch das Verkehrsverlagerungskonzept findet eine eklatante Verkehrsmehrung auf der Abteistraße mit 3 – 5 Fahrspuren gewollt statt.

 

-  Durch das Verkehrsverlagerungskonzept finden folgerichtig Schadstoffmehrungen auf der Abteistr. bis zur Grenzwertüberschreitung und dem Ortskern gewollt statt.

 

-  Der Lärmpegelauf der Abteistraße wird grenzwertüberschreitend zunehmen.

                                                                       -2 -

-  Der Schallleistungspegel wurde statistisch ausgemittelt dargestellt. Das Ohr nimmt neben statistischen Mittelwerten, insbesondere gerade Spitzenwerte wahr, auch von mehreren unterschiedlichen Schallquellen. Das BimschG lässt Einzelbetrachtungen von Spitzenwerten ausdrücklich zu. Die Stadt Ratingen praktiziert diese zukunftsorientierte Vorgehensweise der Überlagerung bereits.

 

-  Die Belüftung von Aufenthaltsräumen an der Abteistraße soll über schallgedämmte Elektrolüfter erfolgen, die im Nutzungsfall hochbelastete bzw. grenzwertüberschreitende Schadstoffwerte in die Wohnungen einziehen können. Das ist höchst gesundheitsgefährlich.

 

-  Dem Grunde nach haben 94 Gebäude Rechtsanspruch auf baulichen Schallschutz. Etw. Einzelbetrachtungen liegen nicht vor bzw. werden uns nicht zugänglich gemacht. Insofern liegen keine Einzelkosten für die baulichen Schallschutzmaßnahmen vor. Somit sind die veröffentlichten Gesamtkosten, in welcher Höhe auch immer, zwar ständig steigend, aber immer unvollständig.

 

-  Das Unfallrisiko vor Schulen wird durch die Verkehrsmehrung größer. Das Gefahrenpotential vor dem Bushalt Abteikirche insbes. zu Zeiten des Massenandranges wird für Schüler/innen, Busbenutzer größer, allein weil es keinen Abstand mehr gibt zwischen der Wartefläche und der B 224-LKW-Fahrspur.

 

-  der gewollte Fahrradverkehr findet bestenfalls auf dem Papier gefahrfrei statt.

 

-  Das Anhalten und Anfahren von Bussen am Bushalt neben dem „neuen Werdener Markt“ wird für einen temporär starken Anstieg der Schadstoffe verantwortlich sein. Vergl. Studie der Stadt Gelsenkirchen.

 

-  Wenn das Autobahnkreuz A 44/Velbert fertiggestellt ist, wird mit einem Anstieg des Durchfahrtverkehres auf der B 224 in Werden zu rechnen sein. Das Gutachten hingegen unterstellt eine Verkehrsreduzierung.

Der VCD hat unsere Annahme jedoch ausdrücklich bestätigt.

 

-  Die statistischen Verkehrsmehrungen für den PKW-Bereich und die noch deutlich stärkere LKW-Zunahme wurden in der Konzeptplanung nicht berücksichtigt.

 

-  Das Verkehrsverlagerungskonzept soll nach Aussage eines Befürworters 50 Jahre funktionstüchtig sein. Allein der Glaube hilft!

 

Die Befürworter des Verkehrskonzeptes sprechen von 102 betroffenen Personen bzw. neuerdings von 11 benachteiligten Einzelhandelsgeschäften auf der Abteistraße bzw. auch von „Verbesserungen“.  

Ich werte die „Schönrederei“ als zynisch.  

Sie sprechen davon, dass die Abteistraße „leidet“. Leidet?

                                                                                                       

                                                                       -3 - 

Tatsächlich besteht das Risiko der Existenzgefährdung, der eintretenden Wertminderung, Wohnwert- und Lebensqualitäts- verschlechterung wie folgt für:

-  ca. 26 Ladenlokale,

-  ca. 2 Praxen,

-  ca. 67 Wohnungenmit 102 (?) Personen,

-  15 Wohn- und Geschäftsimmobilien mit einem Verkehrswert von grob 17 Mio. €,

-  und ca. 3.000 Bewohner der Werdener Ortskernstraßen.

 

-  Vor ca. 3Jahren hat Herr Julius Mirbach höflich die Frage an die Stadt gerichtet, ob man mit Genehmigungserleichterungen bei Nutzungsänderungsanträgen rechnen kann. Die Antwort liegt bis heute nicht vor.

 

-  Lt. Angabe sollen „die Bürgersteige breiter werden“. Diese Aussage ist durch punktuelleVergleichsbetrachtung belegbar falsch.

 

-  Die jetzigen Parkstreifen auf der Abteistraße sollen demnächst den Schwerlastverkehr in ca. 2 m Abstand von Gebäuden aufnehmen.Es gibt keine uns zugängliche Grundlage, inwieweit der vorh. Unterbau einerseits die Lasten schadlos aufnimmt, andererseits inwieweit die bodendynamischen Lasten und das Schwingungsverhalten usw. Schäden an der Bausubstanz verursachen können.

 

-  Durch das geplante Fällen des vorhandenen Baumbestandes erfolgt keine Kleinklimaverbesserung. S. auch Stellungnahme des VCD.

 

-  Der PKW/LKW-Bestand wird in den nächsten Jahrzehnten schadstoffärmer. Daran wird Werden partizipieren. Das kann aber nicht der Planung zugeschrieben werden. Hier sind die statistischen Verkehrsmehrungen gegen zurechnen.

 

-  Das Parkplatzangebot wird verringert und nicht zum Vorteil des Werdener Einzelhandels gereichen.

 

-  Bei den Projektkosten kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt die Eigentümer nach KAG zur Kasse bittet.

 

-  Die Befürworter beschreiben, dass die Busse auf dem Buskap Abteikirche (Bushalt auf der 1. Fahrspur ohne Haltebucht) keine Probleme haben, sich beim Wiederanfahren einzufädeln. Aber das hat auch keiner in Frage gestellt. Die Frage lautet hier, ob und wie häufig die auf der Fahrbahn haltenden Busse der EVAG und der Bahn Rückstaus produzieren. Sie wurden gebeten, eine Klärung anzuregen.

 

Die Aufzählung kann beliebig verlängert werden.

 

Bitte teilen Sie mir bis zum 12.9.2015 schriftlich mit, wer was wodurch bisher widerlegt hat. Danach können wir vortrefflich die unterschiedlichen Auffassungen, Fakten, Hypothesen usw. gegeneinander spiegeln.

                                                                       -4 -

Ich habe in den letzten 3 Jahren, beginnend mit der Interessen-

vertretung der Familie Mirbach, bislang mir unbekannte, übergebührlich harte, unhöfliche, teilweise unwahre und haltlose Artikel von Befürwortern aus den Zeitungen und in Gesprächen erfahren müssen. Um so erstaunlicher ist es, wie dünnhäutig gerade einige „Austeiler“ sind, wenn diese selbst „einstecken“müssen.

 

Bei aller Wertschätzung für Sie als Befürworter des „Verkehrskonzeptes“ und Bürgermeister bin ich nicht bereit mitzuwirken, aus der Werdener Mitte eine noch schlimmere Gladbecker Straße zu machen.  

Bitte vergegenwärtigen Sie sich der jetzigen und geplanten Schadstoffwerte Abteistraße gem. Gutachten.

 

Sie bezeichnen mich im abfälligen Zusammenhang als Verkehrs- konzeptablehner.

Ich habe eine eigene Meinung.

 

Das Verkehrsverlagerungskonzept ist ungeeignet, die verkehrliche Situation in Werden dauerhaft zu verbessern. Die Umfahrung, in welcher Art auch immer, muss das Ziel sein. Das Teilverlagern des Verkehres von einer Straße auf 9 andere Ortskernstraßen auf engstem Raum ist keine Lösung.

 

Im Rahmen der CDU-Wahlveranstaltung am 28.8.15 haben Frau Bögershausen und ich Herrn Kufen und Frau Schürmann herzlich zu einem Gespräch eingeladen.

 

Aus Ihren Berichten ist abzuleiten, dass Sie Ihren Meinungsbildungs- prozess abgeschlossen haben. Das ist sehr bedauerlich.

 

Sollten Sie dennoch an einer sachlichen und ungeschönten Darstellung von Fakten interessiert sein, stehen sowohl ich als auch die Interessengemeinschaft B 224 Werden auch Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

- Rainer Ringhoff -

 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Sehr geehrter Herr Ringhoff,

im Namen des Bezirksbürgermeisters, Herrn Dr. Bonmann, leite ich Ihnen seine Antwort auf Ihr Schreiben weiter. Die Mitglieder in der Bezirksvertretung IX werden ebenfalls informiert.

 

 

Sehr geehrter Herr Ringhoff,

da Sie den Weg des offenen Leserbriefes zur Kommentierung des Berichtes der WAZ über ein Gespräch von Frau Moseler-Worm mit Herrn Behmenburg und mir über das Werdener Verkehrskonzept gewählt haben, antworte ich Ihnen auf dem gleichen Weg.

 

Ihre Ablehnung des Konzeptes ist schon lange bekannt, nur dass Sie Ihre Argumente, die zwischenzeitlich zum größten Teil durch Gutachten und Aussagen von Fachleuten widerlegt sind, mit persönlichen Verunglimpfungen von mir und Kolleginnen und Kollegen aus der Bezirksvertretung IX verbinden, ist nicht zu tolerieren. Damit schaden Sie nur sich und Ihrer Sache. Trotzdem mache ich Ihnen das Angebot eines Gespräches zwischen Mitgliedern der Bezirksvertretung IX und Ihnen und Mitgliedern des Aktionsbündnisses B224. Voraussetzung ist allerdings die Offenheit für alle verkehrspolitischen Fragen und die Rücknahme Ihrer Beleidigungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Bonmann, Bezirksbürgermeister

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Brigitte Harti

Verwaltungsbeauftragte

Bezirksvertretung IX

Werden, Kettwig, Bredeney

 

Amt für Ratsangelegenheiten

und Repräsentation

Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

45219 Essen

 

Telefon: (0201) 88-15163

Telefax: (0201) 88-15165

E-Mail: brigitte.harti@bv9.essen.de

 

 

Von: Rainer Ringhoff [mailto:dur.ringhoff@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 23. August 2015 20:17
An: WAZ; Werdener nachrichten; CDU; SPD-Fraktion; fdp; Linke; Grüne; Piratenpartei; Harti, Brigitte; ebb; anwaltskanzlei-dr.v.heesch-orgass@gmx.eu; Bögershausen Rita
Betreff: Leserbrief zu Dr. Bonmann, WAZ-Werden

 

 

WAZ "Politik bittet um Unterstützung"

Leserbrief zum Artikel vom 20.8.2015, Werden


Schon wieder mal konnte der Bürger die einseitige Berichterstattung über das Verkehrsverlagerungskonzept der Werdener Ortsmitte  aus der WAZ  vernehmen.

Es wäre für alle Werdener Bürger deutlich informativer , wenn Herr Dr. Bonmann statt nebulös von "Chancen des Konzeptes" zu sprechen, diese durch Fakten im Klartext beschreibt und belegt.

In diesem Zusammenhang erscheint aber auch von Wichtigkeit, daß Herr Dr. Bonmann auch die Folgen des Konzeptes beschreibt, z.B. wenn Herr Dr. Bonmann Stellung bezieht, daß im Planfall der NOX-Wert sowie der PM10-Wert gegenüber dem Prognosenullfall dramatisch zunehmen wird.  Oder von der Steigerung des gesundheitsgefährdenden Lärmes, oder von der Verkehrszunahme im Ortsteil Werden selbst, oder von den neuen Gefahren, oder von der Kostenentwicklung, oder von der vermutlich ernst gemeinten Vorstellung der 50-jährigen Funktionstüchtigkeit der Verkehrsverlagerung, oder, oder, oder.

Aber dazu muß man sich mit der Konzeptvorlage, den Gutachten, den tatsächlichen Konsequenzen, der Fachliteratur und den zukunftsorientierten Anforderungen und Grenzwerten dezidiert und intensiv und nicht nur mit inhaltsarmen Sprüchen beschäftigt haben. Herr Dr. Bonmann befindet sich dabei in guter Gesellschaft mit  Frau Leipprand und den Herren Behmenburg, Hicking und Widmaier, deren Sachkenntnis außer Frage stehen.

Es macht nachdenklich, wenn Behörden und Kommunalpolitiker nicht Willens sind, die negativen Auswirkungen der Verkehrsverlagerung zu erörtern und es Anderen überlassen, Fehler, Schwachstellen und Verschlechterungen des Verlagerungskonzeptes für Werden-Mitte zu erarbeiten. Leider sind die Printmedien nicht bereit, die ihnen zugänglichen negativen Belange in der notwendigen Tiefenschärfe zu veröffentlichen.

Positiv ist festzustellen, daß Herr Dr. Bonmann unmißverständlich klarstellt, daß  die Abteistraße (= die Eigentümer/Bewohner der Abteistr.!) leiden. Andere Befürworter des Verkehrsverlagerungskonzeptes sind noch nicht so weit, dies öffentlich einzugestehen.

Herr Dr. Bonmann konstatiert, dass die 3-Spurigkeit (?) in der Abteistraße sicherlich (?) zu einer höheren Durchflußgeschwindigkeit führen wird. Aber genau die hohe Geschwindigkeit sorgt doch für noch mehr Lärm und Schadstoffe! Ziel muß es doch sein, einen gleichmäßigen, aber deutlich verlangsamten Verkehrsfluß zu erzielen, allein um die von der EU geforderten Schadstoffwerte zu minimieren. Das könnte man aber jetzt schon durch eine zu verändernde Ampelschaltung und Geschwindigkeitsbegrenzung erzielen!

Zur Klarstellung:
Die Abteistraße wird am "Nadelöhr Haus Füth" dreispurig bzw. während des Bushaltes verbleiben nur 2 gegenläufige Spuren, ansonsten wird die Abteistraße  5-spurig,  ohne PKW-Stellplätze.

Der Grundgedanke und Ziel des Rates der Stadt Essen war eine Verkehrsreduzierung von 25 % für Werden-Mitte zu erreichen, genau das war der zukunftsorientierte Ratsbeschluß. Dieser ist offenkundig stillschweigend ad acta gelegt und wird wohl nicht weiter verfolgt! Ergebnis: Nichts wird in Werden besser, für 10 Mio. € nur anders schlecht.

Zentraler Punkt war auch mal, dass alle Bürgersteige breiter werden.  Die Sachaussage wurde bereits schlüssig widerlegt.

Aus der WAZ ist zu erfahren, dass nunmehr 2 x 3,5 Mio.€, also 7 Mio €, veranschlagt werden und dass, obwohl die Stadtkasse mehr als leer ist. Aber letzte Woche waren es noch 6,35 Mio €? Wir nähern uns schleichernd und stillschweigend immer mehr der 10 Mio. €-Marke. Und alles hat mal mit 100 T€ angefangen. Aber wieder fehlt der Hinweis, daß viele Eigentümer gem. KAV gesondert zur Kasse gebeten werden, selbst für die Eigentümer der Immobilien Abteistraße, in der erklärtermaßen alles schlechter wird!

Hier eine gewünschte konstruktive Beteiligung am Prozess:
Herr Dr. Bonmann und die BV 9 kann mitwirken um festzustellen, ob sich auf der 1. Fahrspur der Abteistraße ein Rückstau hinter haltenden Bussen bildet oder auch nicht. Pragmatische Lösung: Die Bushaltebucht wird für 1 Woche komplett gesperrt und der Bushalt erfolgt auf der 1. Fahrspur der B 224. So kann durch einfachste und fast kostenfreie Aktion belegt werden, ob ein Rückstau entsteht oder nicht.  Und dann wird eine mobile Schadstoff-Messeinheit installiert. Und die Rückstaus werden gezählt.
Wie schreibt Herr Kufen in seiner Werbung : Machen!

Niemand wird früher oder später an den Tatsachen vorbeigehen können, wenn wesentliche und wichtige zukunftsorientierte Fakten klar gegen die Verkehrsverlagerung sprechen.

Die vor ca. 3 Jahren euphorisch als " supertolle Lösung" vorgestellte Verkehrsplanung enttarnt sich immer mehr als  10 Mio.€-Krampflösung. Das "Verkehrsverlagerungskonzept" eliminiert sich selbst.
Dann kann man wieder über die notwendige Umgehung nachdenken.
Und das wäre ein Erfolg für ganz Werden.

Rainer Ringhoff

 

 

11.11.2015 

 

Frau Soller hat uns freundlicherweise ihr Schreiben an die  

BV IX und dazu die Antwort vom Bezirksbürgermeister  

Dr. Bonmann zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LKW-Blumenanlieferung für Blumen-  Werden, Inh. Frau Soller, am 18.11.2015 

 

Schriftlicher Vorschlag des Bezirksbürgermeisters auf die Sorge von Frau Soller:
Bei schweren Lasten wird sich sicherlich eine kurze Haltemöglichkeit auch außerhalb der oben zitierten Anlieferzeiten in der Hofeinfahrt vor Ihrem Geschäft ergeben. 

 

 

 

 

 

 

Neu: 29.10.2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neu: 24.10.2015

 

siehe 31.7.2015 

 

 

 

 Neu: 4.10.2015

 

Am Do 06.08.2015 15:00 wurde diese Mail gesandt an: 

 

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz -
Geschäftsstelle Luftreinhaltung

 

 

Hiermit nehme ich Bezug auf unser Gespräch und bitte um Überprüfung, ob die von der Stadt Essen geplanten Maßnahmen rechtens sind.

Seit 2011 wehren wir uns gegen diese Verkehrsverlagerung, aber die Planungen gehen weiter.

 Mir wurde von verschiedenen Seiten gesagt, dass das eigentlich nicht gemacht werden darf, denn das Bundesimmissionsschutzgesetz gilt.

Danach dürften keine Ausbaumaßnahmen gemacht werden, wenn es zu einer

Überschreitung kommt.

Können Sie mir das auch bestätigen?

 

1. Antwort:

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Antwort 12.9.2015


vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 08.09.2015.
Wir finden, dass Sie in Ihrer Antwort zu wenig konkret werden und offensichtlich davon
ausgehen, dass die Umweltbelastungen bis zum Planfall auf das von den Gutachtern
prognostizierte Niveau zurückgehen und infolge davon die Abteistraße dann die Zunahme
der Belastungswerte - NO2 und PM10 - um 75- bzw. 82% verkraften kann.
Auch beantworten Sie die uns so wichtige Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der
Umsetzung dieses Verkehrsverlagerungskonzeptes nach § 1 BImSchG nicht.
Laut der Aussage der Gutachter wird im Planfall durch diese Maßnahme auf der Abteistraße in Höhe Werdener Markt eine NO2- Grenzwertüberschreitung herbeigeführt, die gegen § 1 des BImSchG verstößt.
Dieser gesetzeswidrige Verstoß kann auch nach Juristenmeinung auf dem Klageweg
angefochten werden, was sich die B 224 Werden Interessengemeinschaft auch vorbehält.
Zur Verdeutlichung unseres Anliegens hier noch einmal die Erläuterung der für uns
unerträglichen heutige Ausgangslage:
1. Die Umsetzung dieses Verkehrsverlagerungskonzeptes in 2020 hat simuplan an eine
    Reihe von Annahmen, wie
- Minderung der Verkehrsbelastung wegen Einwohnerrückgang
- Rückgang der Schadstoffausstoßes um 50% durch Einführung der EU 6-Norm für
KFZ (50% abgasärmere Autos in 2020) und Rückgang der Hintergrundbelastung
- Fertigstellung der A 44 Spange zwischen Velbert und Ratingen-Ost
- Einführung der Umweltplakette geknüpft.
Keine dieser Annahmen hat den prognostizierten Erfolg gebracht bzw. wurde bereits
umgesetzt. Die Autobahnspange der A 44 ist noch nicht fertiggestellt, die Einführung der
EU6-Norm hat nicht den erhofften Schadstoffrückgang bewirkt und die Verkehrsbelastung
nimmt nicht ab, sondern im Gegenteil lt. Bundesverkehrsministerium um 0,4 % pro Jahr zu.
- 2 -
Obwohl dieser Sachverhalt unseres Erachtens eher ein Hinausschieben der Umsetzung des Verkehrsverlagerungskonzeptes nach 2020++ begründen würde, kündigt
2. Die Stadt Essen ohne Einschaltung der Gutachter an, dass sie die Umsetzung dieses
Verkehrsverlagerungskonzeptes mit einem Spielplatz im Bereich des zukünftigen
Schadstoffschwerpunktes schon für 2016/17 plant und dafür schon Haushaltsmittel
eingestellt hat.
Wir bitten um konkrete Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum weigern Sie sich eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Essen zu
erlassen?
2. Halten Sie das Vorziehen des Planfalls auf 2016/17 aus Ihrer fachlichen Sicht für
vertretbar?
3. Nennen Sie uns die rechtlichen Gründe, die einen Verstoß gegen §1 BImSchG
„Insoweit hat das Interesse Einzelner, die durch das geplante Vorhaben mehr als bisher
durch den Verkehr belastet werden, zurückzustehen, wenn insgesamt durch diese
Maßnahme die Allgemeinheit entlastet wird“ rechtfertigen.
Der Verkehr nimmt zu und nicht ab, was zur Folge hat, dass die Umweltbelastungen
steigen und zukünftig nur anders, zum Nachteil u.a. der am Markt zukünftig spielenden
Kinder und der wartenden Fahrgäste, an zwei gegenüberliegenden Haltestellen, auf die
Allgemeinheit verteilt werden.
Zwischen der Brückstraße, in 2014 wurde hier ein NO2- Wert von 44 gemessen, und der
Abteistraße liegen maximal 50 m und in diesem Abstand sinkt im Planfall die
Schadstoffbelastung der Luft in der Brückstraße um 56% und steigt in der Abteistraße
um 75% !
Irrsinn! Oder?
Wir bitten um möglichst zeitnahe Beantwortung dieser Fragen und werden auch den
Landesumweltminister wie auch die Bundesumweltministerin einbinden.

Mit freundlichem Gruß 

 

 

 

 2. Antwort: 

 

 

 

 

 

 

Unsere Antwort am 2.10.2015

vielen Dank für Ihr Antwortwortschreiben.
Leider haben Sie mich bei der Frage nach dem Rückgang der Umweltbelastungen falsch
verstanden.
Meine Frage zielte darauf ab, ob die Realisierung vorgezogen oder bereits in 2020 realisiert werden kann, obwohl Erkenntnisse vorliegen, wonach diese Prognosen der Gutachter nicht in diesem Zeitraum und Umfang eintreten, wie von den Gutachtern angenommen wird.
Der Verkehr nimmt zu und nicht ab, die neue EU 6 - Norm bringt nicht die prognostizierte
Umweltentlastung und die Fertigstellung der A 44 Spange zwischen Velbert und Ratingen-Ost verzögert sich weiter.
Ich habe auch nicht geschlussfolgert, dass die gesundheitliche Belastung in gleichem Umfang wie die Emissionen ansteigt, erlaube mir aber, Sie mit Ihrer Aussage dazu in meiner weiteren Korrespondenz und im Netz zu zitieren:

 

…. der NOx – Emissionsausstoß in der Abteistraße um 75% erhöhen wird. Nicht
richtig ist jedoch der Folgeschluss, dass damit auch die NO² Immissionen, also
die gesundheitlichen Belastung, in gleichem Maße ansteigen. 

 

Ich verstehe Ihre Aussage so, dass die noch in 2014 gemessenen Emissionswerte - NO² - in Höhe von 44 in der Brückstraße nicht zwangsläufig eine grenzwertige

Immissionsbelastung darstellen.
Erfreulich finde ich, dass Sie mir zustimmen, dass sich die Umweltbelastungen in 2020+ sowohl im Prognosenullfall als auch im Planfall nicht unterscheiden und den solitären Überschreitungen mit Mitteln der Luftreinhalteplanung begegnet werden sollte.
- 2 -
Natürlich werden wir Sie auch mit Ihrer Aussage: 

 

„der lufthygienische Hot-Spot in Essen-Werden wird durch die Realisierung des Planfalls
nahezu beseitigt". 

 

zitieren, denn nahezu ist schon ein Zitat wert. 

Die B 224 Interessengemeinschaft teilt Ihre Genugtuung, dass sich die Luftqualität in Werden aufgrund der höheren Umweltauflagen verbessert, aber nicht durch das geplante Verkehrskonzept.
Wie jedoch ein Blick auf das im Anhang beigefügte Balkendiagramm von simuplan* zeigt, wird diese Verbesserung auch im Prognosenullfall eintreten.
Die Verkehrsverlagerung bringt dann lediglich noch eine zusätzliche Verbesserung für die
Brückstraße, aber eine zusätzliche Verschlechterung der Abteistraße.
Da aber kein Auto weniger durch Werden fahren wird, gehen die Entlastung der Brück- und Propsteistraße und die vermeintliche Verflüssigung des Verkehrs in der Abteistraße nur zu Lasten der angrenzenden Wohnstraßen der Quartiere nördlich und südlich der B 224, was nicht ohne Folgen für das Kleinklima im Großraum Werden bleiben wird.
Gern zeigen wir Ihnen diese Belastungen im Detail auf und erläutern Ihnen die gesundheitlichen Folgen des steigenden Lärms im Einzugsbereich der Abteistraße.
Bedanken möchte ich mich auch für Ihre rechtlichen Hinweise zum BImSchG, schließe mich aber Ihren Hinweisen wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Gesetzes der Meinung bekannter Experten nur bedingt an.
Auch hier bin ich auf die Reaktion im Netz gespannt.
Mit freundlichem Gruß
Kopie an:
https://www.facebook.com/groups/gegendasverkehrskonzeptessenwerdenb224/
Zur Info:
http://www.zukunft-mobilitaet.net/11735/analyse/umweltzonen-sinn-grundlage-deutschland-pm10/

 

 * Balkendiagramm siehe hier AKTUELL 20.7.2015  

 

 

Neu: 22.10.2015

 

 


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Neu: 8.10.2015

 

 

 

 

 

 

Neu: 10.9.2015

                                                                                                      Essen, 10.9.2015

 

An den Oberbürgermeister der Stadt Essen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          45121 Essen

Oberbuergermeister@essen.de


 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie wir der Presse am 09.09. entnehmen konnten, soll für Rüttenscheid eine Verkehrsuntersuchung unter Beteiligung der Bürger in Auftrag gegeben werden.

Wir begrüßen die Bürgerbeteiligung, wie sie der Verwaltungsvorstand schon vor Jahren beschlossen hat, fragen uns aber, warum dieses Verfahren nicht auch in Werden praktiziert wurde.

Wird in der Verwaltung mit zweierlei Maß gemessen oder was ist der Grund für diesen Sinneswandel?

Mit der Untersuchung wurde das Aachener Planungs- und Ingenieurbüro BSV beauftragt.

Seinerzeit wurde mit der Verkehrsuntersuchung in Werden, beklagenswerterweise ohne Beteiligung der Werdener Bürger, das Büro Helmert in Kooperation mit BKR beauftragt.

Verbirgt sich hinter der Fa. BSV auch das Büro Helmert und wird ebenfalls eine Kooperation mit BKR angestrebt?

Zur Erinnerung:

Herr Happe von BKR hat auch noch als Berater des Fachamtes in einer penetranten Art und Weise den Befürwortern des Verkehrsverlagerungkonzeptes in Schrift und Wort das Wort geredet, dass wir uns veranlasst sahen, am 27.08.2015 Einsicht in den Beratervertrag FA 66/BKR gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen.

 

Bis heute haben wir von Frau Raskob weder einen Termin genannt bekommen, geschweige denn eine Zwischennachricht erhalten.

Bitte sorgen Sie dafür, dass unserem Antrag unverzüglich entsprochen und uns ein Termin genannt wird.

 

Mit freundlichen Gruß

Rita Boegershausen

Tel.0201 493320

 

B224 Interessengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 


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am 27.8.15 abgesandt: 

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                                   Essen, 27.8.2015
z. Hd. Frau R. Boegershausen
Abteistr. 1, 45239 Essen
Tel.: 0201 493320
jueri.boegershausen@t-online.de 

 

 

Sehr geehrte Frau Raskob,
in der Bau- und Verkehrsauschussvorlage lfd. Nr. 1453 vom 23.10.2014 haben Sie darüber berichtet, dass, wie vorgesehen, im August 2014 ein Beratervertrag mit dem Büro BKR aus Essen-Werden zum Verkehrsverlagerungskonzept geschlossen wurde.
Erleben durften wir Herrn Happe, Fa. BKR , dann als Moderator in der  Unterbrechungs- pause der Sondersitzung der BV IX am 19.05.2015 in der Aula des Werdener Gymnasiums an der Grafenstraße. 

 

Mit Verwunderung nehmen wir nun zur Kenntnis, dass über diese Sitzung nicht nur ein Protokoll durch die Verwaltungsbeauftragte der BV IX , sondern auch eines im Sinne der Befürworter durch Herrn Happe gefertigt und der BV zur Kenntnis gegeben wurde, was die Frage nach dem Auftrag hierfür provoziert. 

 

Ist das Papier von Herrn Happe, Fa. BKR, Teil seines Beratervertrages mit Ihrem Haus oder ein Lobbypapier oder etwa beides ?
Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung dieser Frage. 

 

Wie können Sie einen Beratervertrag mit einer Person (Herrn Happe)/Firma (BKR) abschließen -Finanzierung über Steuern-, die keinen Hehl daraus macht, welche Seite sie bedient.
Hier wird der Bürger mit Ihrem Einverständnis diskriminiert und bewusst getäuscht.
Sie verletzen Ihre Dienstaufsicht.
Wir beantragen Einsicht in den Beratervertrag gem. Informationsfreiheitsgesetz. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Rita Boegershausen
Tel. 0201 493320
B 224 Werden Interessengemeinschaft
www.b224werden.de

 

Neu: 24.8.2015

 

 

Diese Schreiben wurden an Parteien, OB-Kandidaten, BV 9 gesandt, damit nicht einer der Politiker und Verantwortlichen sagt: "Ich habe davon nichts gewußt".

Ebenso an Essener Zeitungen, damit die Essener Bürger informiert werden, wo ihr Steuergeld bleibt.

Die Fakten können in den Gutachten von simuplan und nts,  in  dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung und im Ratsinformationssystem nachgelesen werden.

 

 

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                                      August 2015

www.b224werden.de

 

 

Auswirkungendes  Verkehrsverlagerungskonzeptes im Ortskern Werden

 

Anlass

 

Die Bedenken der Gegner einer Bebauung der Grünen Harfe veranlasste den Rat der Stadt Essen am 12.07.2011 die Planung und Umsetzung von Verkehrsentlastungen und ihre Evaluation im Ortskern Werden an den Beschluss zum Bebauungsplanverfahren Grüne Harfe zu koppeln.

Doch obwohl die Verkehrsuntersuchung in 2011 zu dem Ergebnis kam, dass das Ziel einer 25% igen Verkehrsentlastung auch über die zwei untersuchten Ortsumgehungsvarianten (Entlastung max.17%) nicht erreichbar war und somit wesentliche Zielesetzungen der Gesamtlösung gemäß der beschlossenen Evaluation nicht erreicht wurden, nahm der Rat bis heute nicht, wie im Punkt Evaluation beschlossen, eine Neubewertung von Situation und Zielen der Stadtentwicklung im Raum Werden vor.

Den Ratsbeschluss von 2011 negierend  beschloss der ASP gleichwohl ein Verkehrsver-lagerungskonzept, das die Brückstraße entlasten und den gesamten Durchgangsverkehr auf der Abteistraße zu Lasten der heutigen Parkstreifen bündeln soll.

 

Die amtlichen Ziele des Verkehrsverlagerungskonzept

 

Laut zuständigem Fachamt (FA61) verfolgt das Verkehrsverlagerungskonzept Werden, das in Zusammenarbeit der Fachämter und der Gutachter (Verkehrs-,Immissions- und Schallgut-achten) entwickelt wurde, neben dem Ziel der Reduzierung der Verkehrsbelastung  die Reduzierung der Emissionswerte durch Verflüssigung des Verkehrs auch durch weniger Verflechtungen sich kreuzender Verkehrsströme.

 

Werden diese Ziele durch das Verkehrsverlagerungskonzept erreicht?

 

1.  Reduzierungder Verkehrsbelastung

 

Nein!

lt.Verkehrsuntersuchung nicht möglich, zudem ist entgegen der Prognose der  Verkehrsuntersuchung laut Bundesverkehrsministerium mit einem Anstieg des  Verkehrsaufkommens um 0,4% pro Jahr trotz rückläufiger Einwohnerzahlen zu  rechnen.

Auch zukünftig fährt kein Auto weniger durch Werden!

 

2.   Reduzierungder Emissionswerte durch Verflüssigung des Verkehrs

 

Nein!

denn dem Durchgangsverkehr stehen keine zusätzlichen Fahrspuren zur Verfügung,   Welche Folgen der Wegfall bzw. diese Einschränkungen für den Durchgangsverkehr  haben können, hat sich bei dem Versuch, die rechte Spur zur Busspur zu machen  gezeigt. Dieser Versuch wurde bereits nach einer Woche wegen seiner fatalen Folgen  für den Durchgansverkehr aus Heidhausen kommend wieder rückgängig gemacht.

Zudem werden die Busse, die in die Busbucht der Haltestelle in Höhe des Ludgerus- brunnens ein-  und ausfahren eine Verflüssigung behindern.

 

Entsprechendes gilt auch für den  Durchgangsverkehr auf der Abteistraße. Durch den Rechtsabbiegeverkehr in den Klemensborn – rd. 4.900 Fahrtbewegungen -  und den  

- 2 -

 

Busverkehr, der demnächst  auf der rechten Fahrspur halten muss,steht dem 

Durchgangsverkehr auch zukünftig nur eine Fahrspur zur Verfügung. Gemäß  Straßenverkehrsordnung muss der Durchgangsverkehr die Haltestellen umsichtig,  gegebenenfalls im Schritttempo passieren.

Eine Antwort auf die Frage, warum zukünftig rd. 4.900 Fahrzeuge in den Klemensborn  abbiegen, obwohl heute nur 3.768 Fahrzeuge in die Bungertstraße  abbiegen, bleibt die Verkehrsuntersuchung schuldig.

 

 

Was bedeuten die Verkehrsverlagerung  und die geänderte Verkehrsführung für den Ziel-und Quellverkehr für Werden?

 

1. Auswirkungen auf  die Abteistraße und das südlich angrenzende Quartier

 

Der Durchgangsverkehr von der Brück- und Bungertstraße wird auf die Abteistraße  verlagert

 

Zu Lasten  der heutigen Stellplätze wird die Abteistraße auf drei- (in Höhe Ludgerus- brunnen)  bis fünf Fahrspuren (in Höhe Bungertstraße) verbreitert.

 

Im Planfall steigen die NO2 – Emissionen um 75%, die  von PM10 (Feinstaub) um  82%, gegenüber dem Prognosefall, die höheren Lärmwerte begründen den  gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen für 94 Gebäude.

 

Die Anlieger werden zu den Kosten für die Fahrbahnerweiterung herangezogen.

 

Zukünftig gibt es entlang der Abteistraße nur noch eine Anlieferzone und 3 Stellplätze, heute stehen 37 Stellplätze zur Verfügung.

In Höhe des Ludgerusbrunnens, in einem Bereich in dem die Grenzwerte auch zukünftig überschritten werden, wird eine zweite Haltestelle mit Busbucht für den  ÖPNV in Richtung Brücke geschaffen. Die Busbucht auf der Basilikaseite entfällt, ebenso wie der Fußgängerüberweg in Höhe Deutsche Bank/Basilikaberg.

 

In den Klemensborn biegen demnächst bergauf 4.882 Fahrzeuge ab - heute kommen  2.619 Fahrzeuge den Klemensborn herunter, von den heute 10 Stellplätzen bleiben  4 erhalten.

 

In Höhe Mirbach wird auf dem Klemensborn eine Haltestelle für den Ortsbus in Richtung S-Bahnhof  eingerichtet.

 

Die Verkehrsbelastung auf dem Klermensborn in Höhe Folkwang Musikhochschule  steigt von heute 6.059 auf 8.348 Fahrtbewegungen.

 

3.830 (heute3.768) Fahrzeuge, die den Bergauffahrenden Vorfahrt gewähren müssen, biegen vom Klemensborn in die Bungertstraße ab, Rückstau absehbar.

 

Für den Verkehr die Bungertstraße herunter muss eine Verbindung zur Straße

Kastellgraben zu Lasten der Außengastronomie  geschaffen  werden mit der Folge,  dass das Verkehrsaufkommen  im Kastellgraben und in der Rittergasse auf Bungerstraßenniveau steigt. Die heutige Parkmöglichkeit – 8 Stellplätze –  

- 3 -

            

entfällt- und es wird so laut, dass die Häuser im Kastellgraben lt. Gutachten von nts  einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben.

Für den Parkplatzneubau müssen alle alten Bäume gefällt werden.

 

Da an der Laupendahler Landstraße nicht in Richtung Kettwig abgebogen werden darf,  muss dieser Verkehr den Weg über die Rittergasse/Wesselswerth und  Gyrenkamp/Hohensteinweg nehmen.

 

Diesen Weg werden sich auch die suchen, die den Rückstau an der  Einmündung der Rittergasse in  die Laupendahler Landstraße umgehen wollen.

Zu Gunsten der 13 Schrägeinstellplätze vor den Domstuben/Pfarrbüro müssen alle Bäume gefällt werden

 

2. Auswirkungen auf das Quatier nördlich der Brückstraße durch die  geänderte Erschließungsfunktion von  Brück-, Heck- und Grafenstraße

 

Über die Brückstraße und in ihrem weiteren Verfolg die Heckstraße mit 6.280 Fahrtbewegungen (Einbahnstraße)  wird der Ziel und Quellverkehr für das angrenzende  Quartier geführt.

 

Der Verkehr  in der Heckstraße steigt von heute  3.359 auf 6.280 Fahrtbewegungen.

Das Verkehrsaufkommen in der Propsteistraße soll von heute 7.439 auf 3.570  Fahrtbewegungen (Gegenverkehr) zukünftig nahezu halbiert werden.

 

Da über die Propsteistraße nur noch 3.869 Fahrbewegungen = 1.935 pro Richtung   für den Ziel-  und Quellverkehr zur Verfügung stehen, müssen sich 1.935 Fahrzeuge  ihren  Weg über die Heckstraße in das Quartier suchen, wodurch das  Verkehrsaufkommen in der Wigstraße von heute 200 auf 2.500 Fahrzeuge steigt.  Die  Verkehrsbelastung wird auch in den  weiterführenden Straßen höher.

 

Der Verkehr in der Grafenstraße (Einbahnstraße) nimmt von heute 3.777 auf 4.841 Fahrbewegungen zu. Wahrscheinlich noch mehr, denn über dieHeckstraße (Ein- bahnstraße) fahren zukünftig  6.280 Fahrzeuge in dieses Quartier  hinein, doch nur  4841 Fahrzeuge über die Grafenstraße wieder hinaus. Für diesen  Widerspruch liefert  die Verkehrsuntersuchung keine Erklärung. Laut Verkehrsuntersuchung fahren heute  3.359 Fahrzeuge über die Heckstraße ins Quartier und über die Grafenstraße  3.777  wieder hinaus.

 

Der überwiegendeTeil der 5.288 Fahrzeuge,  die demnächst in die Brückstraße wollen/müssen,  müssen sich demnächst an der Ampel auf der Brücke einordnen und  dem Durchgangsverkehr Vorfahrt gewähren.  Rückstau in der rushhour absehbar.    

 

Durch den Fortfall der Stellplätze in der Abteistraße, dem Klemensborn und Am Kastellgraben fehlen zukünftig 42 Stellplätze.Selbst wenn man Anlieferzonen als  temporäre Parkmöglichkeit berücksichtigt fehlen dann immer noch 30 Parkplätze gegenüber heute.

 

- 4 -

 

Sind die Prognosen der Planer und Gutachter für 2020 realistisch?

 

 

1.  Rückgang der NO2-Emissionen bis 2020 um 50%

 

Nein!

denn der tatsächliche Rückgang der  NO2-Emissionen bleibt nach    übereinstimmenden Feststellungen des Umweltamtes und des Landes NW    (LANUV) hinter den Versprechungen der Autoindustrie zurück.

 

2. Rückgang derVerkehrsbelastung

 

Nein!

laut Bundesverkehrsministerium wird die Verkehrsbelastung trotz   rückläufiger Einwohnerzahlen zu-  und  nicht, wie angenommen, abnehmen.

 

 

  3. Fertigstellung der Autobahnspange zwischen Velbert und Ratingen-Ost

 

Nein!

die Fertigstellung der  Autobahnspange A 44 zwischen Velbert und    Ratingen-Ost wird später und nicht,  wie prognostiziert,  in 2016 fertig    gestellt.

 

Schlussfolgerung

 

Da keine dieser getroffenen Annahmen zutreffen wird, sind auch die darauf basierenden Zeitvorgaben für die Umsetzung dieses Verkehrsverlagerungskonzeptes

hinfällig.

 

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B224 Werden Interessengemeinschaft                              Essen, 24.8.2015

www.b224werden.de

 

 

 

Auswirkungen des Verkehrsverlagerungskonzeptes auf die Werdener Bürger in Kurzform. Ortsfremden können die Zusammenhänge nur vor Ort vermittelt werden. Es liest sich wie eine Satire, es sind aber leider die Fakten:

 

Willkommen in der Perle an der Ruhr,  dem von  ca. 30.000 LKW/PKW geschwängerten neuen Lärm- und Schadstoffluftkurort in Essen-Werden.

 

Herr Happe Fa. BKR (lt. Werdener Nachrichten)  Ideengeber und Erstplaner hat es mit seinem einzigartigen Verkehrskonzept geschafft, dass  kein LKW/PKW weniger durch Essen-Werden fahren wird. 

25% weniger Verkehr lt. Ratsbeschluss, aber wer nimmt denn den Stadtrat noch ernst?

 

Alle alten Bäume vor den Domstuben und auf dem Kastellplatz werden gefällt!

 

Es ist gelungen, die vorhandenen Umweltbelastungen in der Abteistraße noch zu steigern, lt.Gutachten Steigerung von giftigen Gasen (NO 2) von 75% zu erreichen und ebenso vom Feinstaub 82%. Respekt!

 

Am neuen Werdener Markt ist diese Luftqualität schon so extrem gut, dass die Gutachter von der Schallschutzwand abraten und diese Wirkung den Wartehäuschen überlassen.

An den Bushaltestellen können sich dann die Schüler und Bürger von ihr überzeugen  lassen. Der Aufenthalt bekommt dort eine besondere Duft- und Geräuschnote, weil  durch die Aufgabe der heutigen Busbucht vor der Kirchenmauer alle LKWs und Pkws direkt an ihnen, hoffentlich im gesetzlich vorgeschriebenen Schritttempo bei einem Bushalt und zum Greifen nahe vorbeifahren.  

Gibt es einen größeren Genuss?

 

In der Abteistr. werden die Parkstreifen entfernt, damit die Schwerlasttransporte, LKWs und Busse demnächst direkt dicht an den Häusern vorbei fahren können.

Gesundheitsförderungen durch Vibration der Häuser sind im Preis enthalten!

Die Lärmbelastung durch die mindestens 10.000 zusätzlichen Fahrzeuge ist minimal nur erhöht, so dass die Fenster schallisoliert werden müssen und die verpestete Luft durch Ventilatoren in die Räumegeblasen wird!

 

Doch nicht jeder kommt in diesen Genuss, vor der Sparkasse Essen-Werden wird eine Anlieferzone eingerichtet.

 

Die Fahrtrichtungen in der Brückstr. und in der Bungertstr. werden umgekehrt und dies bringt für alle Seitenstraßen, egal ob Nord oderSüd, mehr Verkehr.

Insbesondere werden sich die Bewohner  der Wigstraße darüber freuen , dass vor ihrer Haustür endlich mal etwas los ist. Die Fahrtbewegungen nehmen von 200 auf 2500 zu!

Noch mehr los ist demnächst im Kastellgraben und Rittergasse, ca. 3800 Autos mehr. Dafür haben sie zukünftig freie Sicht auf den Kastellplatz, die alten Bäume werden gefällt!

 

Wer bezahlt diesen Wandel Werdens zu einem Lärm-undSchadstoffluftkurort?

 

Wir, die Essener Bürger, Eigentümer und Mieter noch mal extra in der Abteistr. und Brückstr.

 

-2 -

 

Wenn die Abteistraße und Brückstraße nicht verändert werden und alles so bleibt wie es ist, fallen keine neuen Schulden an und keine Geldstrafen der EU, da in beiden Straßen keine Grenzwerte überschritten werden. (Lt. Gutachten)

 

Keinen euen Schulden und keine EU-Geldstrafen, dass kann doch wohl nicht wahr sein!

 

Essen muss bisher schon viermal mehr Kassenkredite bedienen, als alle Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen zusammen.

Ist es also dasZiel dies noch zu übertreffen?

 

Die Verkehrsbelastung nimmt zu und da wollen die Kosten für diesen Unsinn nicht zurückstehen und legen von zuerst schlappen 100.000,00 Euro (2011) 

auf jetzt geschätzte 2x 3.500.000,00 = 7.000.000,00 € zu, mit Luft nach oben bei diesem Konzept.

Zur Erinnerung: Im Nov. 2014 waren es noch 6,35 Mill.Euro. In 9 Monaten kommen mal eben 650.000,00 Euro dazu. Ja, und? Regt sich darüber jemand auf? Bestimmt nicht!

Hat evtl. die Grundsteuer- und Gewerbesteuererhöhung von 2015 bis 2021 damit zu tun um 7.064.054,00 Mill. Euro?

Die 10 Mill. Euro- Marke soll da auch keinHindernis sein.

Häuser können nicht davonlaufen!

Dazu kommen dann die Geldstrafen der EU bis zu 50.000,00 Euro pro Tag für die Überschreitung der Genzwerte, die in der Abteistraße garantiert sind.

 

Das Alles bezahlt der geneigte Bürger doch aus seiner Westentasche.

 

Und das alles unter Beteiligung der  Bürger? Weit gefehlt, die beteiligt man nur, wenn das Gesetz es vorschreibt. Luft- und Lärmbelastungen sind Gott/amtlich -  gegeben.Ohne Lobby nichts los!

Es gibt doch nichts Besseres als eine Fremdbestimmung, auch wenn es einen Verwaltungsvorstandsbeschluss zur Bürgeranhörung gibt.

Gilt hier: Alle sind gleich, nur einige gleicher?

 

Doch auch in Werden gibt es noch Politiker, die die Meinung der Bürger vertreten!

 

Frau Raskob, Geschäftsbereich 6 A, bei der Stadt Essen hat in der Bewerbung zur Grünen Hauptstadt diesen Lärm- undSchadstoffluftkurort schon in ganz Europa bekannt gemacht.

 

Gelten die  Gesetze der EU und vom Bund z.B. das Bundesimmissions-

schutzgesetz, nicht für die Stadt Essen?

 

Das ist Fokussierung auf das Auto,  als wären die Menschen ein bloßes  Ärgernis!

Das kann doch nicht  Essen 2030 sein?

 

Herzlich willkommen im Lärm- Schadstoffluftkurort Essen-Werden!

B224 Werden Interessengemeinschaft

 

 

Neu: 11.8.2015

 

 

            Rainer Ringhoff

Dipl.-Ing., Architekt AKNW

 

Fischlaker Straße 23 b

45239 Essen

 

 

R. Ringhoff, Architekt, Fischlaker Str. 23 b, 45239 Essen                                Tel. 0201 406368

 

Herrn

Thomas Kufen MdL                                                         Datum 11.08.2015

 

info@cdu-fraktion-essen.de

 

 

Verkehrsverlagerungskonzept/-Entwurf der neuen „Werdener Mitte“

Ihr Schreiben vom 2.8.2015 an die Interessengemeinschaft B 224 Werden

 

 

Sehr geehrter Herr Kufen,

 

wir hatten vor ca. 1 Jahr in einem kurzen Gespräch mit Herrn Hans-Lothar Kranz im „Cavallino Rosso“ in Werden Gelegenheit, uns gegenseitig vorzustellen.

Allein weil Sie der CDU-Oberbürgermeisteranwärter sind, habe ich die Anfrage der Interessengemeinschaft B 224 Werden sowie Ihren Antwortbrief über die Internet-Seite verfolgt, mehrfach gelesen und bin, gelinde gesagt, zutiefst befremdet.

 

Wer hat Ihnen diese Textbausteine nur vorgegeben? Ständige Wiederholungen von unzutreffenden Tatsachenbehauptungen ändern nichts an falschen Strukturen.

 

Als möglicher neuer Oberbürgermeister hätten Sie die Chance und könnten helfen, unvoreingenommen und zukunftsorientiert, wie es von jungen Politikern erwartet wird, Fakten klarzustellen und Weichen für die Zukunft zu stellen. Zur Beurteilung bedarf es aber nicht nur der Wiederholung von Nomenklaturen demokratischer und verwaltungstechnischer Rituale, sondern auch Sachverstand und Weitsicht.

 

Leider werden weder von Seiten der Stadtverwaltung, noch von der örtlichen Presse, verschiedene Aspekte des Verkehrsverlagerungskonzeptes beleuchtet, Vor-und Nachteile abgewogen, noch Fakten erläutert. Die Aktualität findet keinerlei Beachtung (u.a. blauer Brief, EU Nichteinhaltung der Immissionswerte).

 

Die sogen. Bürgerbeteiligungen beschränkten sich auf Fragestellungen zu den Gutachten und den Zeichnungen und ließen eine der Wertigkeit angemessene Diskussion auch erst gar nicht aufkommen. Anderslautende Statements entsprechen nicht den Tatsachen und sind zweckbezogen geschönt dargestellt.   

                                                                     -2 -

 

Beantworten Sie sich selbst 2 einfache Fragen:

 

Wer, glauben Sie, von den vielleicht 150 Teilnehmern, hat die mehreren Hundert Seiten Gutachten gelesen, verstanden und zur Fragestellung durchgearbeitet? Wer, glauben Sie, haben die Zeichnungen gesehen und nach wenigen Minuten analysiert?

 

Man kann das nicht abschwächen, indem trivial behauptet wird, daß der betroffene Kreis von Geschädigten sich „dann ja besser hätte einarbeiten können“: Wir sollten nicht so tun, als würde die Stadtverwaltung die berechtigten Bedenken und Sorgen angemessen berücksichtigen.

 

Die interne städtische Bewertung ist eindeutig:     

Bürgerbeteiligung       nein!

 

Das WAZ-Foto vom 25.7.15 zeigt den sich 3 x täglich wiederholenden Normalzustand, nicht die Ausnahmesituation. Die Ausnahme tritt erst dann auf,wenn einseitig Umzüge, städtische Dienstleistungsfahrzeuge, Baustellen, tägl.Geschäftsbeschickungen usw. auftreten. Und genau hier will die Stadt Essen 1 –3 Fahrbahnen zusätzlich als Gegenspuren einrichten und dem Bürger glauben machen, dass sich was am Werdener Verkehrschaos verbessert. Und genau hier will die Stadt Essen demnächst ca. 30.000 LKW/PKW durchschleusen, obgleich jetzt schon das Verkehrschaos herrscht! Aber nicht nur die Abteistraße wird mit Mehrbelastung versehen, auch alle innerörtlichen Straßen müssen geplante Mehrbelastung aufnehmen.  

Das ist Fakt. Wie interpretieren Sie verkehrliche Verbesserung für Werden?

 

Nach meinem Verständnis hat das nichts mit der gewollten 25 %-igen Entlastung des Werdener Verkehres zu tun. Hier wird Lebensraum, Verkehrsbelastung und Umfeld nicht verbessert, sondern dauerhaft verschlechtert. Der Werdener Ortskern wird nicht attraktiver, die Luft wird nicht ungiftiger, der Durchfahrtverkehr wird nicht weniger, die Atmosphäre wird deutlich lauter und insbes. vor Schulen wird Werden deutlich gefährlicher. Alles das ist u.a. auch durch Gutachten belegbar. Auch durch noch so leichtverdauliche, verständliche und geschliffene Rhetorik, formvollendete Gestik und Mimik ändert das nichts an Tatsachen und Fakten.

 

Das Verkehrsverlagerungskonzept kann nicht Ziel einer zukunftsorientierten Stadtplanung „Werden“ sein.  

Von Nachhaltigkeit für 50 Jahre kann keine Rede sein.

 

Kürzlich fand ein sehr interessantes Gespräch mit LANUV, Essen, statt. Wir wurden umfassend informiert, daß u.a. gerade bei berganfahrenden LKW‘s/PKW‘s enorme Mengen von Schadstoffen freigesetzt werden. Die Bewohner und Nutzer der „verkehrsberuhigten Brückstraße“ sollten hier deutlicher informiert werden, daß auch hier das „Verkehrsverlagerungskonzept“ keine wesentlicheVerbesserung bringt.

 

                                                                       -3 -

 

Z.B. anhand der Wigstraße bitte ich Sie selbst festzustellen, ob die Wigstraße mit derzeit ca. 200 Verkehrsbewegungen bald 2.500 Vb. (LKW’s und PKW’s) aufnehmen kann. Natürlich mit Fahrrad-Gegenverkehr!

 

Ein weiteres Beispiel:

Vor der Abteikirche befindet sich derzeit eine Haltebucht für 2 Busse. Diese Doppelnutzung findet mehrfach je Stunde statt. Nach neuem Konzept sollen die Busse demnach auf der 1. Fahrspur der B 224 anhalten. Die Stadt Essen hat neuerdings die Kennzeichnung des Bushaltes aus der Planung genommen. Warum nur?

 

Ist es zulässig und naheliegend, dass aus den unterschiedlichen zeitlich veränderten Darstellungen hier ein eklatanter Konzeptfehler mit Langzeitwirkung kaschiert und dem unbedarften Betrachter suggeriert werden soll, dass derDurchfahrtverkehr in Richtung Heidhausen/Velbert ungehindert fließend verläuft, obgleich die 2 Bushalteplätze auf der        1. Fahrspur der B 224 zu mannigfachen Staus im Minutentakt führen werden?

 

Ein weiteres Beispiel:

Die Stadt Essen stellt in den Raum, alle Bürgersteige zu verbreitern.Diese Sachaussage ist falsch. Aufschluss ergeben (unsere) Zeichnungen im Soll-Ist-Vergleich.

 

Werden, Fischlaken und Heidhausen werden Schaden nehmen, weil die Zeichen der Zeit von ewig gestrig denkenden Kommunalpolitikern und Behörden,die immer nur den fließenden Verkehr im Kopf haben, nicht mehr wahrgenommen werden.

 

Andere Städte und Gemeinde haben die Problematik mit dem Durchfahrtverkehr, gerade mit der B 224, schon längst gelöst. Ich nenne Ihnen gern Beispiele. Mit Ihrer Auffassung von Ortsteilgestaltung sind Sie für mich nicht wählbar.

 

Um die mal von WN gestellte Frage nochmals zu beantworten: Nein, ich bin nicht Betroffener, aber Sachkundiger und Steuerzahler. Man kann nur noch wegziehen. Vielleicht nach Schönebeck, Kettwig oder Velbert.

 

Sollten Sie an einer sachlichen, sachkundigen und ungeschönten Darstellung von Fakten interessiert sein, stehen sowohl ich als auch die Interessengemeinschaft B 224 Werden Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichem Gruß

- Rainer Ringhoff -

               

Neu: 7.8.2015

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                             Essen, 7.8.2015        z.Hd. Frau R. Boegershausen

Abteistr. 1, 45239 Essen

Tel. 0201 493320

jueri.boegershausen@t-online.de

 

Herrn

Thomas Kufen

 

info@cdu-fraktion-essen.de 

 

 

Ihr Schreiben vom 4.8.2015

 

 

Sehr geehrter Herr Kufen,

 

wir danken Ihnen, dass Sie als erster OB-Kandidat unsere Fragen beantwortet haben, doch

hätten Sie geschwiegen, wären Sie ein Philosoph geblieben.

 

Ihrem  Anspruch, Oberbürgermeister aller Essener zu sein, werden Sie mit  Ihren Antworten,  die die erforderliche Sachkunde, Einsicht  und Empathie mit den Verlierern dieser Verkehrsverlagerung vermissen lassen,  in keinster Weise gerecht.

 

Die Frage 1 , warum Sie im Rat zugestimmt haben, dass an das Bebauungsplanverfahren

„Grüne Harfe“  Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplan-verfahrens gekoppelt wurden, beantworten Sie ausweichend (nur nicht festlegen) und unterschlagen, dass die Verkehrsuntersuchung mit dem Ziel der Planung und Umsetzung von Verkehrsentlastungen beschlossen worden ist (für die Verkehrsverlagerungen liegt kein Ratsbeschluss vor ).

Interessensausgleich nur in speziellen Fällen?

 

In Ihrer Antwort auf Frage 2 verweisen  Sie auf das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung, gehen aber mit keiner Silbe auf  die sich daraus ergebende Konsequenz gemäß der ebenfalls beschlossenen  Evaluation - siehe Ratsbeschluss - ein. In dem Beschluss über die Evaluation  ist genau das Szenario festgelegt wie zu verfahren ist, wenn wesentliche Ziele nicht erreicht werden und das wesentliche Ziel einer Entlastung des Ortskern von Werden wurde eben nicht erreicht.

Was ist von einem OB-Kandidaten zu halten, der sich über Beschlüsse, an denen er maßgeblich mitgewirkt hat, hinwegsetzt?

 

Auch in Ihrer Antwort auf unsere Frage 3 negieren Sie die Ziele des Ratsbeschlusses von 2011 – Planung und Umsetzung von Verkehrsentlastungen und behaupten wider besseren Wissens, dass die Entkoppelung  im Satzungsbeschluss vom 27.11.2013 keine Abkehr vom Verkehrsverlagerungskonzept .- darstelle.

 

- 2-

 

Auf die Frage 4, was Sie zu tun gedenken, damit die von simuplan festgestellten Grenzwertüberschreitungen in der Brück- und der Abteistraße kurzfristig abgestellt

werden, verweisen Sie auf eine Verwaltungsvorlage, wonach die Umsetzung des

Verkehrsverlagerungskonzeptes die Einhaltung der Grenzwerte positiv beeinflussen

werde und darauf, dass in der Abteistraße lärmoptimierter Asphalt eingebaut werde.

Fakt  laut Gutachten simuplan „Hierdurch sinkt der NOx-Emissionsausstoß im Planfall (2016/17 ?) gegenüber dem Prognosefall in der Brückstraße um 55%, in der Abteistraße hingegen steigt der NOx-Emissionsausstoß um 75%“ und Fakt ist, laut Gutachten nts auch, dass für  94 Gebäude im Planfall ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen begründet wird.

Den  Vergleich mit dem Prognosenullfall scheuen Sie, was den Schluss zulässt, dass Ihnen das Gutachten nicht umfänglich bekannt ist.

 

Simuplan stellt in seinem Gutachten fest, dass im Planfall 2020 an einem Gebäude am Werdener Markt die Grenzwerte für PM10 und NO2  nicht eingehalten werden. An einer Stelle also, an der sich zwei Haltestellen gegenüberliegen. Und was antworten Sie auf die Frage 5 ? „Das soll nun mit der Bürgerschaft und der EVAG diskutiert werden“.

Wie denn?  Bis heute hat die Bürgerschaft keine Möglichkeit bekommen, Einblick in die Pläne zu erhalten. Ist das Bürgernähe, ist das Bürgerbeteiligung?

Wir hätten erwartet, dass Sie sich umgehend dafür stark machen. Leider Fehlanzeige.

 

Auch bei der Antwort auf die 6. Frage weigern Sie sich auf die durch die Verkehrs-untersuchung belegten Folgen der Verkehrsverlagerung, zu denen auch die Beteiligung

der Anlieger an den Kosten sowohl in der Brück- als auch in der Abteistraße gehören, einzugehen.  

 

Beschämend empfinden wir Ihre Einstellung zur Bürgerbeteiligung. Eine noch so gute Bürgerinformation, in Unterbrechungspausen der BV IX unter Entscheidung: „Kenntnisnahme“, kann eine Bürgerbeteiligung bei einer so existenziellen Bedeutung für Werden nicht ersetzen. Es muss ja nicht gleich ein Moderationsverfahren mit eingekauften Moderatoren sein, aber Auslage und Erläuterung der Pläne ist doch das mindeste, worauf  die Bürgerschaft Anspruch haben sollte.

Arbeiten Sie dran.

 

Die Totengräber derAbteistraße haben mit Ihnen prominente Verstärkung bekommen.

 

Wir sind gerne bereit Ihnen unsere Sicht der Dinge und die Konsequenzen aus den Gutachten darzulegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rita Boegershausen

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neu: 31.7.2015

Antwort auf das Schreiben von Frau Raskob vom 24.7.2015 

 

 

 

 Unsere 5 Fragen (RA Mampel) , siehe dazu 8.6.2015 haben wir noch einmal mitgesandt

 

 

 

 

 

 

Neu: 20.7.2015

 

Warum steht keine Meßstation in der Abteistraße?

Warum wohl?

3 mal dürfen sie raten! 

Heute fahren ca. 16.000 LKW/PKW über die Abteistraße und überschreiten  heute schon  die gesetzl. Grenzwerte.
Demnächst fahren ca. 30.000 LKW/PKW über die Abteistraße/Neuer Markt und die Grenzwerte sollen trotzdem sinken?  

Und wodurch?

 

Grenzwertüberschreitung ist Grenzwertüberschreitung!

Zitat Paul Füth+: Ein bisschen schwanger gibt es nicht!

 

 

siehe: STUDIEN/LINKS hinzugefügt am 29.7.15:  

Werden die Grenzwerte überschritten muss gemäß  

§ 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  

 

  • ein Luftreinhalteplan erstellt werden, der Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen festlegt, und
  • zusätzliche, kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen in Form von Aktionsplänen angeordnet werden, die mittelfristig wirksam werden. 

Die zuständigen Behörden müssen dabei nachweisen, das sie alle zur Verfügung stehenden Mittel der Luftreinhaltepolitik ausgeschöpft haben. Aus diesem Grund werden auch recht viele Umweltzonen eingerichtet.  

Ebenfalls wichtig, aber meistens ignoriert wird, dass Ausbaumaßnahmen unzulässig sind, wenn sie zu einer Überschreitung führen und die Grenzwerte mit den Mitteln des Luftreinhalteplans nicht eingehalten werden können.

 

 

 

Die Strafen der EU ( tägl. bis zu 50.000,00 Euro) zahlt der Essener Steuerzahler, nicht die Grünen Politiker! 

 

http://www.derwesten.de/staedte/essen/kettwig-und-werden/grenzwerte-in-der-brueckstrasse-ueberschritten-id10876828.html

 

 

Hier noch einmal die Fakten:

 

Bei Nichtumsetzung des Verkehrsverlagerungskonzeptes fallen keine Strafen an, lt. der Prognose* für das Jahr 2020.  

 

denn 

 

die Grenzwerte werden nicht überschritten 

 

 

*Ausschnitte aus der Prognose für 2020 von  

 

 

 

 

 Brückstr.               Abteistr. 

 

200 Grenzwert 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


40 Grenzwert
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Bedeutung: Prognosenullfall 2020, keine Veränderung der Straßen

 

 

   

 

ALTERNATIVE

 

 

Umfahrung der Essener B 224  

(mind. 25% weniger Durchfahrtsverkehr)  

von der A 44* (soll 2020 fertig sein) über die A 3 zur A 2

 

von Heidhausen über Rüttenscheid bis Karnap

 

bessere Luft und weniger Lärm für zehntausende Bürger!

 

*Ohne Kostenbeteiligung der Essener Bürger  

 

Dann könnte die B 224 zur Land/Kreisstraße herabgestuft

werden, was Verkehrsbeschränkungen möglich macht, die zu einer besseren Wohnqualität führen! 

 

 

 

 

Die Stadtverwaltung ist  

Treuhänder der Steuerzahler,

nicht Geldgeber! 

 

 

Keine Steuergeldverschwendung  

von aktuell ca. 6,35 Mill. €*

(6.350.000,oo €)   

 

für ein

 

"Verkehrsverlagerungskonzept" 

 

Wurden die Essener Bürger gefragt, ob sie bereit sind diese zusätzlichen Schulden zu übernehmen? 

Bis heute nicht!  

 

   

* Kostensteigerungen zur Erinnerung siehe AKTUELL 8.12.2013:

Herr Happe (BKR) legte seinen kostenlosen Plan vor, als Anwohner. 

Mit 100.000,00 € fing es 2010 an, dann 300.000,00 € (2011 Happe BKR)

2012 waren es 3.000.000,00 € (Frau Dr. van Heesch-Orgass)

2013 wurden 3.5 - 4.000.000,00 € genannt (Happe BKR) und überschlägig geschätzt am 

28.11.2013 die Summe von 3.200.000,00 € von Frau  Raskob und am 

04.12.2013 waren es     3.5- 4.000.000,00 € die Frau Raskob nannte.  

 

Innerhalb eines Jahres eine Kostensteigerung von über 2 Mill. €! 

 

 

Verantwortungslos  

weil  

Verantwortungsfrei?

     

 

 

AKTUELL werden genannt: 

6.350.000,00 Euro

TROTZ

HAUSHALTSSPERRE?   

 

Nach einer vereinfachten Kostenberechnung zum derzeitigen Planungsstand + bisherigen Gutachterkosten in Höhe von 0,35 Mio € + aktuelle Auftragskosten laut Vereinbarung mit Happe (BKR) + Planungskosten nts  und das alles für eine Verkehrsverlagerung und nicht für eine Verkehrsentlastung . P.Widmaier hat sich in der BV-Sitzung am 25.11.14 noch für die Einhaltung des Beschlusses zur Verkehrsentlastung ausgesprochen.

siehe dazu:  

23.10.2014: Vorlage 1453/2014/6A - Vorlage_1453-2014-6A.pdf und  

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IXvom 25.11.2014 ÖffentlicherTeil

 

 

 

Seriöse Schätzungen gehen eher von 

ca. 10 Mill. Euro  

(10.000.000,00 €) 

aus! 

 

 

 

In 2020
wird es keine Grenzwertüberschreitungen*

in der Abteistr. und Brückstr. geben,

wenn das Verkehrsverlagerungskonzept  

nicht

umgesetzt wird! 

 

Das geplante Verkehrsverlagerungskonzept bringt keine Luftverbesserung und reduziert die Zahl der Autos nicht. 

 

Der Verzicht auf die Umsetzung des Verkehrskonzeptes und Optimierung des Verkehrsflusses im Ortskern Werdens bewahrt die heutige Wohn-und Lebensqualität in den Wohnquartieren Heckstr., Wigstr.,  Bungerstr. , Wesselswerth, Rittergasse, Grafenstr., Abteistraße und lässt die Quartiere an den Luftverbesserungen durch die beschlossenen höheren Umweltstandards teilhaben.

 

Steuergelder sollten generell zum Nutzen der Bürger eingesetzt werden

 

*Lt. Gutachten Prognosenullfall von simuPLAN     

 

 

 

 

 

Neu: 8.7.2015 

EU Abmahnung  siehe STUDIEN/LINKS

 

In der Abteistraße würden durch das Verkehrsverlagerungskonzept neue Grenzwertüberschreitungen geschaffen.

Siehe Gutachten vom 29.11.12

 

Pro Tag kann die EU bis zu 50.000 Euro Strafe verhängen,

die die Essener Bürger dann zahlen müßten. 

 

http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/gelsenkirchen/es-droht-eine-empfindliche-geldstrafe-id7094097.html?service=mobile

 

 

Neu: 19.6.2015

siehe unter:

11.2.2015 

Petition zum Verkehrskonzept Ortskern Essen-Werden

 

Neu: 8.6.2015

 

siehe unter:

Schreiben an Oberbürgermeister Paß vom 12.5.15

Schreiben an Frau Raskob vom 23.4.15

Antwort von Frau Raskob vom 3.6.2015

 

5.6.2015

 

 

Verkehrskonzept/-Entwurf der neuen „Werdener Mitte"

 

Das Verkehrskonzept widerspricht u.E. im Wesentlichen per Definition dem Schutzziel des BimSchG. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) hat zumZiel, Zitat:

Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und

dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

 

Das Verkehrskonzept Werden hingegen beugt nicht vor, sondern verteilt die verbleibenden schädlichen Umwelteinwirkungen in Werden-Mitte nur anders.

 (Text wird überarbeitet) 

NEU: 28.5.2015

 

Die Fragen wurden zur Kenntnisnahme an den Petitionsausschuss gesandt. 

 

Mail gesendet am: Fr 22.05.2015 13:24

  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Sehr geehrter Herr Wienke!

 

Am 19.6.15 war die Sitzung der BV IX mit Mitarbeitern der Stadt Essen.

Grund war die Vorlage  - öffentlich – lfd. Nummer 0519 Jahr 2015 

Geschäftsbereich 6 A Zuständigkeiten: Kenntnisnahme

 

Die Sitzung wurde unterbrochen, damit Bürger Fragen stellen konnten.

Das Verkehrskonzept soll 2016/2017 umgesetzt werden.

Herr Wienke beantwortete die Frage, ob die Gutachter dazu gefragt wurden mit: NEIN!

 

Wir fordern hiermit, dass mit namentlicher Nennung die Gutachter bestätigen, das die Umsetzung vor 2020 erfolgen kann, ohne gesundheitliche Schäden für die Anwohner, Spätschäden mit eingeschlossen und das die Grenzwerte im gesamten Straßenverlauf in der Abteistr. nicht überschritten werden.

 

In der Sitzung wurde gesagt, dass Pförtnerampel eingesetzt werden müssen nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes mit z. Zt. 6,35 Mill. € Kosten.

 

Das die Pförtnerampeln jetzt schon gemacht werden können mit gravierend weniger Steuergeldern und keine der beiden Straßen hätte eine Grenzwertüberschreitung, wird ignoriert.

 

Anbei zur Info, den Prognosenullfall 2020, der weder Grenzwertüberschreitungen in Abteistr. noch in der Brückstr. prognostizieren.

 

 

 

 

 

Außerdem bitten wir um den Nachweis, dass die statischen Berechnungen für die Parkstreifen erfolgt sind und vorliegen, die für den Schwerlastverkehr freigegeben werden und es zu keinen Schwingungen unserer Häuser und jede Rissbildung ausgeschlossen wird,mit der Namensnennung des dafür Verantwortlichen.

Um sofortige Akteineinsicht wird gebeten.

 

 

 

Leserbrief zum WAZ- Artikel Verkehrskonzept Werden vom 12.5.2015 :

Werden wird durch das Verkehrskonzept gerade nicht entlastet.

Kein einziger PKW, kein einziger LKW, kein einziges Motorrad wird von Werden, Fischlaken und Heidhausen abgehalten. Lärm, Gefahren und Schadstoffe bleiben.

Das Foto vom 12.5.2015 der WAZ läßt ahnen, wie 4 gegenläufige Fahrspuren in der Abteistraße aussehen können. Auf den beiden Parkspuren fahren demnächst vornehmlich LKW's und Busse.

Der Bushalt Abteikirche befindet sich auf der 1. Fahrspur ohne Bushaltebucht. Diese Situation wäre auf der B 224 in Essen einmalig.

Die Massenbebauungen z.B. Grüne Harfe sind verkehrlich nicht eingerechnet. Das mögliche Parkhaus am Kastellgraben ist verkehrlich nicht eingerechnet. Die Verkehrssteigerung von ca. 100 % in 30 Jahren bzw. die LKW-Zunahme von ca. 100 % in ca. 20 Jahren ist nicht eingerechnet. Die Parkplatzsituation bleibt mehr als unbefriedigend. Es ist grotesk zu behaupten, daß dieses Konzept 50 Jahre funktioniert. Die Verkehrsplanung erfüllt nicht annähernd die Anforderung der zukunftsorientierten Nachhaltigkeit.

Die Brückstraße wird zwar unbestritten verkehrlich entlastet, aber die anderen Werdener Ortskernstraßen dafür erheblich mehr belastet, auch vor den Schulen. Der gesamte Verkehr in Rtg. Werdener Ortskern fährt demnächst bergauf durch die Brückstraße. Die Abteistraße wird gesetzeswidrig laut, der Schadstoffschwerpunkt wird auf den "Werdener Markt" verlegt, Busbenutzer stehen in der Abgaswolke.
Der Werdener Markt wird keine "Oase der Ruhe", der Verkehr wird doch nur um 15 m verlegt.

Die Stadt Essen wird für die Brückstraße allein zur Kostendeckung sicherlich das spitze Florett gem. § 8 KAG zücken. Kein Eigentümer der Brückstraße kann davon ausgehen, daß die verkehrliche Reduzierung nur zu Lasten der Steuerzahler geht.

Das Verkehrskonzept ist keine historische Chance der Verbesserung, es wird doch nur anders schlecht.

Es ist falsch nur an Verkehr, Fahrradfahrer und Fußgänger zu denken, sondern man muß auch an 3.500 Menschen denken, die dort wohnen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, daß sich ein Kommunalpolitiker  für den gegenläufigen Fahrradverkehr auf der Wigstraße einsetzt. Er hat aber vergessen zu vermerken, daß der Verkehrsfluß sich gerade hier durch das Verkehrskonzept fast vervierfacht.

Solange nicht über eine Umgehung ernsthaft nachgedacht wird, bleibt Werden ein Verkehrschaos. Nachbargemeinden haben das Problem der B 224 schon längst gelöst.

Rainer Ringhoff
- Architekt -
 

NEU: 14.5.2015

 

 

VOLKSVERDUMMUNG!

 

http://waddische.de/die-werdener-nachrichten-vom-14-mai-2015/

 

Die WerdenerNachrichten vom 14. Mai 2015

Beitrag vom 13Mai, 2015 by WaddischeOnline-Redaktion

In dieser Woche wird es ernster mit dem Verkehr.

Bürgeranhörung am Dienstag

 

 

Lokal NRZ und WAZ Essen zugesandt am: Do 14.05.2015 16:38  

 

Sehr geehrtes Redaktionsteam!

Niemand braucht sich zu wundern, wenn aus Bürgern „Wutbürger“ werden, weil, genau wie dieser o. a. Artikel es zeigt, Bürgeranhörung am Dienstag wider besseres Wissens eine Meinungsmache erfolgt, die eine bewusste Volksverdummung ist!

Die BV IX kann die Vorlage nur zur Kenntnis nehmen und nichts anderes gilt auch für den Werdener Bürger.

 

Es findet keine Bürgeranhörung  im Sinne von Bürgerbeteiligung statt, sondern eine Kenntnisnahme.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                                              

Beleg:

Vorlage – öffentlich - lfd. Nummer 0519 Jahr 2015 Geschäftsbereich 6A

Beratungsfolge: Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX

Sitzungstermin: 28.4.2015

Zuständigkeiten: Kenntnisnahme

(Wiederholung: KENNTNISNAHME) 

 

Unter: Sachverhaltsdarstellung

1. Verkehrskonzept 

1. Absatz:

…… Stadtplanung (ASP) vom  6.6.2013 wurde das Verkehrskonzept Essen-Werden beschlossen.

 

Der gemeinsame Antrag der CDU- u. SPD - Fraktion in der Sitzung vom 30.4.2013 hatte keinen Einfluss auf die Beschlusslage,  denn auf die damals darin gestellten Fragen wird erst mit dieser Vorlage, 2 Jahre später, eingegangen.

 

Grundsätze der Bürgerbeteilung werden vom Verwaltungsvorstand beschlossen, aber die Verwaltung hält sich nicht daran und wird auch nicht dazu angehalten: Volksverdummung!

 

 

Anfallende Kosten: 

 

Ist das den Eigentümern und Mietern bekannt? 

 

 

Hinweis Seite: - 4 - 

Die Anwohner der Brückstraße werden Abgaben nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) für den Umbau der Brückstraße leisten müssen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass auch für die Anwohner der Abteistraße KAG-Beiträge anfallen. Allerdings hier nicht für die Fahrbahn, sondern nur für die Seitenräume und anteilig für die Straßenentwässerung. Bei den Beiträgen nach § 8 KAG hat die Stadt Essen kein Ermessensspielraum. Es handelt sich vielmehr um eine Pflichtaufgabe der Stadt

 

 

 

https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_66/dlStrassenbaubeitrge.de.html

Begründet wird der Beitrag damit, dass dem Straßenanlieger die Erneuerung oder Verbesserung seiner Straße besonders nützt. Er soll sich deshalb an den Kosten beteiligen. Die Gerichte sprechen hier vom besonderen Gebrauchsvorteil des Anliegers. Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 Kommunalabgabengesetz NW und in der ergänzenden Satzung der Stadt Essen, die Sie bei der Stadt Essen anfordern oder über den nebenstehenden Download herunterladen können

 

 

 

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An die NRZ Lokalredaktion und WAZ Essen gesandt:   Mi 13.05.2015 09:25 

 

Sparen Stadt Essen 

 

Sehr geehrtes Redaktionsteam!

 

Die Wahl in Bremen hat nicht zum ersten Mal gezeigt, dass die Politikverdrossenheit stetig zunimmt.

Darauf reagieren die Politiker auf allen Ebenen mit dem Versprechen, den Bürger mehr und besser an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen und verfallen in Aktionismus.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Essen hat zwar am 22.06.2010 die Grundsätze der Bürgerbeteiligung für die Stadt Essen beschlossen, doch der Umgang mit den Verkehrsproblemen in Werden zeigt, dass diese Versprechen in der Realität nie ankommen.

 Die Vorgehensweise der Stadt und die Fakten sind der öffentlichen Vorlage lfd. Nr. 0519 aus 2015 des Geschäftsbereiches 6 A zu entnehmen:  

Zuständigkeit: Kenntnisnahme.  

 

Ein weiterer Beleg für die von diesem Beschluss zur Bürgerbeteiligung  abweichende Vorgehensweise liefert die öffentliche Vorlage lfd. Nr. 0519 aus 2015 des Geschäftsbereiches 6 A.

 

Mit dem ersten Satz dieser Vorlage:  "Mit Kenntnisnahme der Vorlage 0529/2013/6B durch die Bezirksvertretung IX am 30.04.2013 und der Entscheidung des ASP vom 06.06.2013 wurde das Verkehrskonzept Essen-Werden beschlossen", wird der geneigte Bürger darauf hingewiesen, wer das sagen hat und muss lernen, dass mitreden und mitentscheiden nur leere Worthülsen sind.

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Komplex  können Sie den beigefügten Schreiben und über den Besuch unserer Webseite erfahren.

 

 

 

Diese Schreiben wurden am 11.5.15 unserer Petition hinzugefügt: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Herr Ringhoff hat uns gerade noch eine Mail zugesandt.

Auszug aus dem Inhalt:

 

Die Stadt Gelsenkirchen hat festgestellt, dass gerade an Bushaltestellen, bedingt durch ständige An- und Abfahrten von Bussen, die gesetzlich unzulässige Schad-stoffmassierung dramatisch verstärkt. Auch die zulässigen Max-Tage der zulässigen Schadstoffüberschreitungen werden weit überschritten. Und die Stadt Essen kreiert einen neuen „Aufenthaltsplatz“ am Werdener Markt, weiß gem. Gutachten, dass der Schadstoffschwerpunkt des Normalverkehres gem. Gutachten genau an dieser Stelle (Abteistr./Werdener Markt) eintreten wird und plant auch genau an dieser Stelle trotz alledem 2 große Bushaltestellen für 4 Buszüge mit potential zu mannigfachen Rückstaus.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu unserer Mail vom 23.4.2015 bzgl. der STVO § 20 ist es sehr wichtig, da an dieser Stelle der Verkehr nur eingeschränkt fließen kann, sobald dort ein Bus steht, auf folgendes hinzuweisen.

 

Zitat von Herrn Architekt Rainer Ringhoff:

 

Das Gutachten „Simuplan“ sagt ganz klar aus, dass die Lärmschutzwand am Werdener Markt im Nahbereich nur bedingt tauglich ist und aus lufthygienischen Gesichtsgründen nicht realisiert werden soll.

 

Da Sie die Örtlichkeit nicht kennen, weisen wir darauf hin, dass dies nicht für die örtliche Situation auf der gegenüberliegenden Straßenseite anwendbar ist, da die dort vorhandene mehrere Meter hohe Stützmauer nicht verändert werden kann, um die lärm- und lufthygienischen Zustände für die Fahrgäste zu verbessern.

 

Die verschmutzte Luft steht dort und in den Wartehäusern, weil es keine Frischluftschneise gibt, denn von der belasteten Abteistraße kann keine Frischluft kommen. Da stehen die Autos weiterhin im Stau.

 

 

 NEU: 8.6.15

unser Schreiben vom 12.5.15 

 

Dieses Schreiben wurde heute an Oberbürgermeister Paß, Frau Raskop

und an die Oberbürgermeisterkandidaten von CDU, FDP und Grüne gesandt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

NEU: 12.5.2015

 

 

Gesendet: Di 12.05.2015 07:50

An: Herrn Oberbürgermeister, Herrn Best, Frau Raskob, BV IX, Werdener Kurier,

Werdener Nachrichten, Super Tipp 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

am 22.06.2010 hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Essen die Grundsätze der Bürgerbeteiligung für die Stadt Essen beschlossen,

doch Fakt ist, dass sich weder Sie, noch Stadtdirektor Best, noch die zuständige Dezernentin Frau Raskob beim Verkehrskonzept

für Werden daran  halten.

 

Noch schlimmer, Sie  behaupten wider besseres Wissen, dass Bürgerbeteiligung stattgefunden hat, obwohl nur informiert wurde

und das auch nur in einer Unterbrechungspause einer Bezirksvertretungssitzung IX. 

- Zuständigkeit: Kenntnisnahme BV IX -.

 

Am 19.05.2015 unterbricht die BV IX erneut ihre öffentliche Sitzung zum TOP Verkehrskonzept - Zuständigkeit:

Kenntnisnahme - damit auch die Werdener Bürger die neuen Informationen zur Kenntnis nehmen können-.

 

Dass die Partei Bündnis 90/ Die Grünen schon vor dieser Sitzung am 07.05  zu einer Bürgerinformation mit dem Leiter des

zuständigen Fachamtes eingeladen hat, passt dann zum Umgang der Stadt mit der Bürgerbeteiligung.

Herr Schmitz war dann doch nicht erschienen, aber Herr Happe war da. In welchem Auftrag?

 

Wir erwarten, dass Sie die  Verwaltung anweisen, sich auch beim Verkehrskonzept an den Verwaltungsvorstandsbeschluss zu halten.

   

Mit freundlichen Grüßen

Rita Boegershausen

Tel.: 0201 493320

B 224 Werden Interessengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 

NEU: 11.5.2015

 

Veranstaltung am 7.5.2015 Bündnis 90 Die Grünen:

 

Sollen die Bürger getäuscht werden?

Sollen Steuergelder verschwendet werden?

 

Der nachfolgende Text zeigt wieder einmal, dass das Gutachten nicht gelesen oder nicht verstanden wurde.

Auffällig war, wie schnell das Bild auf der Leinwand weggeklickt wurde mit den Daten vom Prognosenullfall im Jahr 2020!

Unerwähnt im Text: in der Abteistraße sind die Grenzwerte überschritten. 

 

Auszüge aus dem Text:

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht das Verkehrskonzept, sondern höhere Umweltstandards führen zu einer Reduzierung der schädlichen Luftverschmutzung mit der Folge, dass die Schadstoffbelastung  in Abtei- und Brückstraße in einem Umfang kontinuierlich abnimmt.  

 

2020 werden weder in der Abteistraße noch in der Brückstraße die Grenzwerte überschritten, wenn es keinerlei Veränderung an diesen Straßen gibt, sie so bleiben, wie sie jetzt sind!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        

 

 

 

 

 

 

 NEU: 24.4.2015

 

 

Diese sarkastischen Sätze muss ich schreiben: 

 

                                     Willkommen am

                                  Werdener Markt 

 

mit ganz neuer Aufenthaltsqualität und fließendem Verkehr.

Lärmoptimierter Asphalt (LOA) wird eingebaut, der seine Wirkung ab 40 bis 50 km bringt.  

Hervorzuheben ist die Luftqualität, die es vorher nicht gab, besonders für die wartenden Schüler und Fahrgäste der EVAG!  

                                            ENDE! 

 

 

NEU:  27.11.2013

Rainer Ringhoff

Dipl.Ing., Architekt AKNW

Leserbrief v. 28.2.13 an die Werdener Nachrichten, der nicht veröffentlicht wurde. 

 

 

Das Gutachten "Simuplan" sagt ganz klar aus, dass die Lärmschutzwand am Werdener Markt im Nahbereich nur bedingt tauglich ist und aus lufthygienischen Gesichtsgründen nicht realisiert werden soll. *

 

 

 

Zitat aus den Werdener Nachrichten "Auf der Linie geblieben"  

vom 24.4.2015:

Die Bushaltestelle an der Kirchmauer wird ein Kap sein, also eine der beiden Spuren für den Bushalt nutzen, dafür aber eine breite Wartefläche für die vielen Schüler bietet.

 

Jeder Laie versteht, wenn eine Lärmschutzwand untauglich ist, sind eine hohe Mauer und Wartehäuser an den Haltestellen bestimmt nicht tauglich, da die verschmutzte Luft sich gerade hier fängt!

 

Prävention beim § 20 der STVO gibt es nicht, denn der tritt automatisch in Kraft, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", d.h. der geplante Umbau erfolgt ist, dann gilt:

 

SCHRITTGESCHWINDIGKEIT - ÜBERHOLVERBOT

 

 

Anbei die Vorlagen: 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Dr. Krüger hat uns vorab diese Schreiben zugesandt!  

 

 

 

*siehe unter STUDIEN Neu 5.5.2015 

 

Macht uns Feinstaub krank?

 

Dabei führen sowohl kurzzeitig erhöhte als auch dauerhaft geringere Konzentrationen zu Gesundheitsschädigungen.

 

 Neu: 8.6.15 

 

Schreiben vom 23.4.2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                    Essen, 23.4.2015

z. Hd. Rita Boegershausen

Abteistr. 1

45239 Essen

Tel. 0201 493320

 

 

Frau Simone Raskob

Geschäftsbereich 6A,

Rathaus,

Porscheplatz,

45121 Essen

 

Simone.Raskob@gbv6a.essen.de

 

 

 

Verkehrskonzept ohne Bürgerbeteiligung

 

Sehr geehrte Frau Raskob!

 

In Ihrer Vorlage für den 28.04.2015 weisen Sie Eingangs noch einmal daraufhin, dass Ihrer Ansicht nach, mit Kenntnisnahme der Vorlage 0529/2013/6B durch die BV IX und der Entscheidung des ASP vom 06.06.2013 das Verkehrskonzept Essen-Werden beschlossen wurde.

 

Eine Beteiligung der Werdener Bürger an diesem Konzept reduzieren Sie auf eine Information in der Sitzung der BV IX Anwesenden in einer Unterbrechungspause der Bezirksvertretung, die laut Zuständigkeit, die Vorlage nur zur Kenntnis nehmen konnte.

 

Wir wundern uns schon sehr über Ihr Verständnis von Bürgerbeteiligung und fordern Sie letztmalig auf, die Werdener an diesem Konzept entsprechend dem Verwaltungsvorstandsbeschluss vom 22.6.2010* mitwirken zu lassen.

 

Wovor haben Sie eigentlich Angst?

 

Mit freundlichenGrüßen

B 224 Werden Interessengemeinschaft

Rita Boegershausen

www.b224werden.de

 

 

*

Grundsätze der Bürgerbeteiligung für die Stadt Essen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Schreiben wurde an den Petitionsausschuss gesandt. 

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft     Essen, 23.4.2015

z.Hd. Rita Boegershausen

Abteistr. 1

45239 Essen

Tel.  0201 493320

 

Bezirksvertretung für denStadtbezirk IX Werden/Kettwig/Bredeney

Rathaus Kettwig

Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

45219 Essen

 

bv9@essen.de

 

 

STVO § 20:Schrittgeschwindigkeit und Überholverbot

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Der Absatz auf der Seite 3 der Ihnen zugesandten Vorstellung der Vorplanung des Verkehrskonzeptes Werden beinhaltet folgenden Text:

 

 

Wir weisen Sie darauf hin, wenn dieses Verkehrskonzept, so wie im Vorentwurf geplant, umgesetzt wird,  tritt die Straßenverkehrsordnung in Kraft.

 

Für den o.a. Absatz gilt dann der § 20, der folgendes beinhaltet:  

 

 

 

Beispiel:

Sobald ein Bus den Buskap anfährt, stellt der das Blinklicht an und die dahinter fahrenden Autos dürfen diesen Bus nicht überholen und die Autos auf der 2. Spur nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Soll das eine Autofalle werden?

 

Jeder der sich nicht daran hält, zahlt Bußgeld und bekommt evtl. Punkte!

 

Bei dem Verkehrsaufkommen stauen sich die Fahrzeuge bis Heidhausen und Bredeney, da ca. alle 5 Minuten dort ein Bus steht.*

 

Wir als Bürger haften für Politiker und wir sind nicht mehr bereit diese Fehlplanung hinzunehmen.

 

Mit freundlichenGrüßen

Rita Boegershausen

B 224 WerdenInteressengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 

* siehe AKTUELL 16.11.2014  

Stau im Minutentakt vorprogrammiert:  

 

 

 

NEU: 4.3.2015

 

                                                               Zeichen 224 

 

 

 

                        Schrittgeschwindigkeit  

                                an den Haltestellen am Werdener Markt

 

 

Dipl.-Ing. Architekt Rainer Ringhoff 

  

Wie unschwer zu erkennen ist, soll am Werdener Markt eine Haltestellen-konstellation geschaffen werden, an der nur durch vorsichtiges Fahrverhalten ein Unfallschwerpunkt verhindert werden kann.  

(4 Buslinien und über 26.000 KFZ/Werktag) 

Stau in beide Richtungen ist vorprogrammiert! 

Die Haltestelle Richtung Heidhausen/Velbert hat keine Busbucht mehr, sondern eine Fahrbahn ist die Haltestelle. 

 

Die Straßenverkehrsordnung schreibt folgendes vor, aber hält sich jeder daran? 

 

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

 

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224*) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorgefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle ( Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen ( Zeichen 224)  halten und Warnblink-

licht  eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

(5) Omnibusse des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen,  müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel,

sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.  

 

* 

Zeichen 224 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2013/j0367-1_0710.jpg

 

 

 

 

NEU: 25.2.2015

 

 

Herr Happe disqualifiziert sich durch diskriminierende Äußerung als neutraler Moderator 

 

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                      Essen, 25.2.2015  z. Hd. Frau R. Boegershausen                                                                    Abteistr. 1,                                                                                                   45239 Essen                                                                                                   Tel.: 0201 493320                                                                jueri.boegershausen@t-online.de

 

An den Oberbürgermeister der Stadt Essen                                                       Herrn Reinhard Paß                                                                                            45121 Essen

Oberbuergermeister@essen.de

 

Verkehrskonzept Essen-Werden

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Im August diesen Jahres hat die Verwaltung mit der Firma BKR (Inhaber Michael Happe), wie vorgesehen, (was immer das auch heißen mag) einen Beratervertrag zum Verkehrskonzept beschlossen.

Die Information der Presse, bevor die zuständigen Gremien informiert wurden, wird doch nicht die alleinige Aufgabe der Firma BKR sein.

Nachzulesen in denWerdener Nachrichten vom 24.10.2014                              Zitat:

Ideengeber, Erstplaner und nun Berater Michael Happe

 

Ist Herr Michael Happe demnächst erneut Moderator?

 

Die B 224 Werden Interessengemeinschaft würde Herrn Happe als Moderator im Verkehrskonzeptverfahren ablehnen aus folgenden Gründen:

 

Die Firma BKR (Inh. Michael Happe) war bereits Moderator im Bebauungsplanverfahren Grüne Harfe, hat seine Ideen für ein Verkehrskonzept Werden unter Arbeitskreis B 224 am 13.04.2011 veröffentlicht und wurde von der Stadt in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Helmert mit der Verkehrsuntersuchung Ortskern Werden beauftragt.

 

Darüber hinaus begegnete er, nicht nur in seinem Papier vom Juli 2012 „Argumentezur Verkehrsuntersuchung Essen-Werden“, den Bedenken der Anlieger und des Einzelhandels in der Abteistraße wegen der starken Belastung mit dem diskriminierenden Hinweis :

 

In der Abteistraße wohnen 104 Anwohner, in Werden aber 9.842 Einwohner (1,05%)“ .

 

Diese diskriminierende Äußerung ist ein Verstoß gegen die EU-Menschenrechte und disqualifiziert Herrn Happe als neutralen Moderator.

Wir bitten um Kenntnisnahme und fordern gegebenenfalls die Neubenennung eines unvoreingenommenen Moderators von der Stadt Essen.

 

Mit freundlichen Gruß

Rita Boegershausen

Tel. 0201 493320

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 

 NEU: 19.6.2015

(11.2.15) 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

siehe:  NEU: 14.5.2015

Die Schreiben wurden der Petition hinzugefügt. 

 

siehe:  NEU: 24.4.2015

Das Schreiben an die BV IX wurde der Petition hinzugefügt. 

 

 

NEU: 11.2.2015

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                    Essen,11.2.2015           

www.b224werden.de

Rita Boegershausen

Abteistr. 1

45239 Essen-Werden

Tel. 0201 493320

jueri.boegershausen@t-online.de

 

 

Geschäftszeichen: I.3/16-P-2015-09538-00 vom 9.2.2015  

 

 

Petition zum Verkehrskonzept Ortskern Essen-Werden

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 einstimmig den gemeinsamen Antrag aller im Rat der Stadt Essen vertretenen Fraktionen,  wonach Planung und Umsetzungen von Verkehrsentlastungen im Ortskern Werden , die Einrichtung einer Projektgruppe und die Evaluation an  das Bebauungsplanverfahren Grüne Harfe gekoppelt werden, beschlossen, obwohl der Ortskern Werden außerhalb des räumlichenGeltungsbereiches des Bebauungsplanverfahrens Grüne Harfe (§9BauGB) liegt.

 

Dabei hat der Rat für die  Planung und Umsetzungen von Verkehrsentlastungen ganz detaillierte Vorgaben, auch zeitlicher Art und für das weitere Vorgehen für den Fall, dass diese Zielvorgaben nicht erreicht werden können im Punkt Evaluation:

„Bis 2013 wird eine Evaluation der Maßnahmen zur Verkehrsentlastung durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Rat berichtet. Sollten bis 2013 wesentliche Zielsetzungen der Gesamtlösung  nicht erreicht werden, wird der Rat eine Neubewertung von Situation und Zielen der Stadtentwicklung im Raum Werden vornehmen“, festgelegt.

 

Am 12.07.2012 nahm der Ausschuss für Stadtentwicklung  und Stadtplanung die Ergebnisse zur Verkehrsuntersuchung im Ortskern Essen-Werden: „Das Ziel einer Verkehrsentlastung um 25% im Ortskern Werden wird jedoch beim Beibehalten des heutigen Verkehrsverhaltens nicht erreichbar sein, ….“ zur Kenntnis.

 

Weder wurden dem Rat die Ergebnisse der Evaluation der Maßnahmen zur Verkehrs-entlastung berichtet, noch ist der Rat bis heute mit einer Neubewertung von Situation und Zielen der Stadtentwicklung im Raum Werden befasst worden.

 

Gleichwohl stellt der Oberbürgermeister der Stadt Essen, wie seinem Schreiben vom 30.01.2015 zu entnehmen ist, fest, dass das Verkehrskonzept  nach Kenntnisnahme durch die  BV IX am 30.04.2013 am 06.06.2013 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung (ASP) beschlossen wurde.

     

     - 2 -

Bis heute wurden die Werdener Bürger über dieses Verkehrskonzept lediglich in einer Sitzungsunterbrechungspause einer Bezirksvertretungssitzung, in der Vertreter der Verwaltung und die Gutachter  das Verkehrskonzept vorstellten und eine ergebnisoffene Diskussion darüber ankündigten, informiert.

Obwohl die Bürger bis heute auf weitere Informationen und Informationen über zwischenzeitliche Veränderungen warten, stellt der Oberbürgermeister eine stattgefundene Bürgerbeteiligung, wie dem v.g. Schreiben ebenfalls zu entnehmen ist, fest.                                                                                                                                                                    

 

Auswirkungen des Verkehrskonzeptes für den Ortskern Werden

 

Da eine 25% Verkehrsentlastung im Ortskern Werden nach dem Ergebnis der Verkehrs-untersuchung nicht erreicht werden kann, soll der Durchgangsverkehr auf die Abteistaße verlagert und die  Brückstraße nach Umkehrung der Fahrtrichtung nur noch  den Ziel-  und Quellverkehr für Werden Nord aufnehmen.

 

Dadurch verringert sich das Verkehrsaufkommen in der Brückstraße von heute 16.116Kfz/Werktag auf 5.288, das in der Abteistraße von heute 15.809 auf                   26.637 Kfz/Werktag.

 

Diese Verkehrsverlagerung ist jedoch nur möglich, wenn die Abteisstraße zu Lasten der beiderseitigen Parkstreifen  3- und  tlw.  mehrspurig ausgebaut wird.

 

Damit wird aus der Wohn- und Geschäftsstraße Abteistraße eine Durchgangsstraße ohne Andienungs- und  Parkmöglichkeit mit dramatisch steigenden Umweltbelastungen, denen wegen des damit einhergehenden Lärms mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen begegnet werden muss.

 

Die eingeschalteten Gutachter  halten die Umsetzung dieses Verkehrskonzeptes im Wesentlichen auf der Grundlage der Prognosen, dass die bis zum Prognosejahr 2020 kontinuierlich verlaufende Modernisierung der Fahrzeugflotte hin zu Fahrzeugen mit verbesserter Abgasreinigung, die Einführung der Umweltzonen, Verringerung der Hintergrundbelastung und die Fertigstellung des Lückenschlusses der A 44 zwischen Velbert und Ratingen Ost im Prognosejahr 2020 für möglich.

 

Diese Verkehrsverlagerung, die nur dann die prognostizierten Ergebnisse erzielt, wenn der Durchgangsverkehr verflüssigt wird, bedeutet für die Quartiere südlich und nördlich der Durchgangsstraße Abteistraße höheres Verkehrsaufkommen bis hin zu einer nahezu Verdoppelung des Verkehrsaufkommens in der Heckstraße von heute 3359 auf zukünftig

6280 Kfz/Tag.

 

Folgt man den Prognosen der Gutachter nehmen die Umweltbelastungen durch die abgasärmeren Fahrzeuge bis 2020 in einem Umfang ab, dass selbst die Grenzwerte in der Abteistraße und Brückstraße nahezu eingehalten werden.

 

Die Kosten fürdie Umsetzung des Verkehrskonzeptes

 

Nach dem Stand vom November 2014 - betragen die nach einer vereinfachten Kostenberechnung  ermittelten Umsetzungskosten rd. 6,35 Mio. €.

     - 3 -

 

Wir fordern,

 

falls die Koppelung von Planung und Umsetzungen von Verkehrsentlastungen im Ortskern Werden und die Evaluation an den Ratsbeschluss zum  

Bebauungsplanverfahren Grüne Harfe rechtmäßig ist,

 

1. die Umsetzung des Ratsbeschlusses

 

2.  eine Bürgerbeteiligung,  die der Tragweite dieser Planung gerecht wird und

 

3. die Untersuchung von Alternativplanungen, die ohne großen Kostenaufwand dazu  führen,dass überall die Grenzwerte eingehalten werden und die Abteistraße ihre  Wohn- und Geschäftsqualität behält –

z.B. Optimierungvon Ampelschaltungen mit dem Ziel, den Verkehrsfluss zu beschleunigen-

 

Mit freundlichemGruß

 

Rita Boegershausen

Tel. 0201 493320

B 224 WerdenInteressengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 

 

Hinweis: Unsere Schreiben, wie auch die Antworten werden auf unserer Internetseite  veröffentlich, außer es wird um Vertraulichkeit gebeten. 

 

 

NEU: 7.2.2015

 

Mail vom 6.2.2015 an:  

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                            Essen, 5.2.2015   

z..Hd. Frau R. Boegershausen                                                                         Abteistr. 1,  45239 Essen
Tel.: 0201 493320

www.b224werden.de

 

An den Oberbürgermeister der Stadt Essen

Herrn Reinhard Paß

45121 Essen

 

oberbuergermeister@essen.de

 

Verkehrskonzept Essen-Werden

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wenn wir Ihr Antwortschreiben mit Datum vom 30.01.2015, das uns heute erreicht hat, richtig verstanden haben, sagen Sie, dass

 

1. Ratsbeschlüsse, selbst wenn sie von allen im Rat vertretenen Fraktionen  einstimmig herbeigeführt wurden, nicht befolgt werden müssen, wie das die  Nichtbeachtung des Evaluationsbeschlusses belegt.
 

2. Bürgerbeteiligung selbst dann stattgefunden hat, wenn nur informiert wurde, ich zitiere die Mail vom 07.05.2014 Amt 61: " Am 26.02.2013 wurde das erarbeitete  Verkehrskonzept bei einer Bürgerinformation im Rahmen einer  Bezirksvertretungssitzung von von Gutachtern und Mitarbeitern der Stadt  vorgestellt."

 

3. Bei einer Bürgerbeteiligung weder die Bürger und Geschäftsleute in der Abteistraße über die dramatische Verschlechterung der Wohn- und Geschäftsqualität, noch die Bürger und Geschäftsleute im Ortskern und den  angrenzenden Quartieren über das höhere Verkehrsaufkommen einhergehend mit höherer Lärm- undSchadstoffbelastung informiert werden müssen und

 

4. erst Haushaltsmittel * bereitgestellt werden und dann die Bürgerbeteiligung erfolgt.

 

Wir können Ihnen leider nicht folgen und sind gespannt, ob das Verwaltungsgericht Ihre Sicht der Dinge, auch was den Ratsbeschlussaus 2011, in dem das Bebauungsplanverfahren Grüne Harfe an Verkehrsentlastungen im Ortskern Werden gekoppelt wurde, teilt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Rita Boegershausen  

Tel.0201 493320  

B224 Werden Interessengemeinschaft

www.b224werden.de

                                        

Hinweis: Unsere Schreiben, wie auch die Antworten werden auf unserer Internetseite veröffentlicht, außer es wird um Vertraulichkeit gebeten.      

 

 

* siehe FAKTEN 2015                                                                                


 

 

Am 5.2.2015 erhielten wir folgende Antwort:  

 

 

 

 

NEU: 7.1.2015

 

B 224 Werden Interessengemeinschaft                                       Essen, 5.1.2015   

z..Hd. Frau R. Boegershausen   

Abteistr. 1, 45239 Essen   

Tel.: 0201 493320

www.b224werden.de


 

An den Oberbürgermeister der Stadt Essen

Herrn Reinhard Paß

Porscheplatz Rathaus

45121 Essen

 

Verkehrskonzept  Essen-Werden

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

 

Mehrere Schreiben an Sie und auch an die Verwaltung sind bis heute unbeantwortet geblieben.

In Ihrer Antwort vom 28.2.2011 teilten Sie uns mit, dass unsere Forderungen an Frau Raskob weitergeleitet wurden, da der Geschäftsbereich 6 A - Umwelt und Bauen – dafür zuständig sei und wir von dort eine Antwort bekämen.  

Bis heute hat sich Frau Raskob nicht mit uns in Verbindung gesetzt.

Wir fragen uns, ob es daran liegt, dass Frau Raskob im EU-Antrag „Grüne Hauptstadt“ rein vorsorglich schriftlich unterstellt, dass das Verkehrskonzept nachträglich vom Rat beschlossen wird?  

 

In diesem Zusammenhang stellen wir uns natürlich auch die Frage, warum sich die Verwaltung nicht an den Ratsbeschluss vom 12.07.2011 hält, der unter Evaluation fordert:

 

Bis 2013 wird eine Evaluation der Maßnahmen zur Verkehrsentlastung durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Rat berichtet. Sollten bis 2013 wesentliche Zielsetzungen der Gesamtlösung nicht erreicht werden, wird der Rat eine Neubewertung von Situation und Zielen der Stadtentwicklung im Raum Werden vornehmen.“

 

Die Verkehrsuntersuchung  kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Verkehrsentlastung nicht erreicht werden kann. Der Rat ist unseres Wissens bis heute nicht mit dieser neuen Situation befasst worden. Im Gegenteil, der zuständige Geschäftsbereich hat für den Doppelhaushalt 2015/16 schon einmal Haushaltsmittel einstellen lassen und das, obwohl die Gutachter erst für 2020 eine umweltverträgliche Umsetzung des Verkehrskonzeptes prognostizieren.

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Wir werden die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise durch die Verwaltung vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen prüfen lassen.

 

Auch unsere 5 Fragen (in der Anlage *), die Herr Rechtsanwalt Dietmar Mampel in unserem Auftrag formuliert hat und die am 26.2.2013  an Herrn Weiring übergeben wurden, warten bis heute auf eine Antwort.

 

Soll etwa zur Beantwortung keine Zeit mehr verschwendet werden?

 

Uns befremdet schon sehr, wie mit Kritik umgegangen wird und das das ganze Verkehrskonzept ohne Bürgerbeteiligung – in der Bürgerversammlung, die in einer Pause der Bezirksvertretungssitzung  stattfand, hat man den Werdener Bürgern eine ergebnisoffene Diskussion versprochen - weiter vorangetrieben wird,  ist für uns eine Steuerverschwendung, die wir als steuerzahlende Bürger nicht akzeptieren werden.

 

Anbei sind die Kopien von über 400 Unterschriften gegen das geplante Verkehrskonzept.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. R. Boegershausen 

B 224 Werden Interessengemeinschaft

www.b224werden.de

 

 

 

 * siehe dazu: AKTUELL 2014     

NEU 25.7.14 in der Anlage an das Schreiben vom 19.3.2014 an: 

Frau 

Regierungspräsidentin Anne Lütkes
Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

 

Dienstaufsichtsbeschwerde 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.

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