NEU: 25.2.2014

Die Zustimmung ist nur noch eine Formsache! 

Begrenzung der CO2-Emissionen von Pkw

Verkehr - 25-02-2014 - 14:02

Am Dienstag hat das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Verringerung der CO2-Emissionen bis 2020 auf 95g/km für alle Neuwagen vorsieht. Es gilt jedoch ein Einführungszeitraum, der auf ein Jahr begrenzt ist (2020). Er ermöglicht zudem Begünstigungen, die sogenannten "Super Credits", die von 2020 bis 2022 gelten sollen. Hier werden die Autos mit den geringsten Emissionen eines jeden Herstellers stärker gewichtet als jene, die der Umwelt am meisten schaden.

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http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20140221IPR36626/html/Begrenzung-der-CO2-Emissionen-von-Pkw  

Aktuelles aus dem Europäischen Parlament auf Europarl  

http://www.europarl.europa.eu/portal/de 




 

NEU: 8.2.2014 

 

Siehe AKTUELL  2014:  

6.2.2014 Schreiben vom Architekten Ringhoff  

 

 

Hat schon jemand an die Folgen solcher Fehlplanungen, erhöhte Unfallgefahr , gedacht und wer übernimmt hierfür die Verantwortung?

 

Zukunftsweisend war die städtische Planung für die Abteistraße  

(wie aus den Empfehlungen (2003) ersichtlich ist)

obwohl das Verkehrsaufkommen bedeutend  geringer war.

 

Von gestern ist das neue Verkehrskonzept (Happe-Plan)

Der Verkehr in der Abteistraße hat sich seit den 60-iger Jahren verdoppelt.

Das neue Verkehrskonzept (Happe-Plan) sieht für die Abteistraße eine

zusätzliche Belastung mit ca. 10.000 Autos  vor.

   

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Es gibt keine gesetzlich vorgegebene Vermaßung, sondern

 „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen“ (EFA),

 

Zeichnung mit Text aus folgendem Link:

http://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/58074/

 

Daraus ergibt sich eine Mindestgehwegbreite von 2,50 m. Erst ab dieser Breite ist eine ungehinderte Begegnung von zwei Fußgängern möglich (s. Abbildung 1). Größere Breitenmaße sind grundsätzlich anzustreben, geringere Breiten sind lediglich in Wohnstraßen mit geringem Fahrzeugverkehr und einer offenen Randbebauung akzeptabel [Höfl04].  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abb. 1: Mindestgehwegbreite [FUSS00] (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)

 


Größere Seitenraumbreiten sind insbesondere dann erforderlich, wenn die angrenzende Bebauung durch einen hohen Geschäftsanteil charakterisiert ist. In zentralen Lagen oder bei besonderen Anforderungen der städtebaulichen Gestaltung (Alleen, Boulevards) ergeben sich höhere Breitenerfordernisse (> 5,0 m). Ferner von Bedeutung ist das Verkehrsaufkommen des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in den betreffenden Straßen. Mit steigender Verkehrsstärke sind die Seitenräume breiter zu gestalten. [Dittr02; Bast99d; RASt06].

 

 

Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.

Essen

 Anfang ist gemacht auf der B 224


Mülheim

          Luftreinhaltung