30 km/h

Machen, nicht lamentieren

ab Werdener Brücke bis

Heidhausen

B 224

 Mehr Sicherheit für Kinder durch Geschwindigkeits-reduzierung,

bessere Luft und weniger Lärm für alle Anwohner

an der B 224



 

 

 

 

 





18.8.2023



Tempo 30: 

Für und Wider Tempolimit auf Bundesstraßen


Lokalzeit Ruhr. 17.08.2023. Verfügbar bis 17.08.2025. WDR. Von Jan Akkermann



29.11.2023


Andere Städte* setzen sich über nicht zeitgemäße Bundesvorgaben hinweg und bringen den Umweltschutz selbst auf den Weg.


u.a. auf Bundesstraßen Bochum, Mülheim/Ruhr



Tempo 40 und Tempo 30 | Landeshauptstadt Wiesbaden 


Zitat:


Großer Straßenverkehrslärm belastet Gesundheit
Wiesbaden hat es jetzt schwarz auf weiß: Mehrere tausend Wiesbadenerinnen und Wiesbadener in der dichtbesiedelten Innenstadt sind von zu großem Straßenverkehrslärm belastet. Das kann zu Schlaflosigkeit, Dauerstress und schlimmstenfalls zu ernsten Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. Um die Gesundheit zu schützen, muss nun gehandelt werden. Verkehrsdezernent Andreas Kowol verdeutlicht, dass lange genug über Lärmschutz geredet wurde – jetzt wird er auf die Straße gebracht.


https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/verkehr/verkehrsentwicklung/tempo-30-40.php



14.8.2023

Diese Mail sandten wir am 14.8.2023 an:


Sehr geehrte Frau Harti!


Bereits die Studie:

Wirkungen von
Tempo 30 an

Hauptverkehrsstraßen
des Umweltbundesamtes aus 2016 belegt an Fallbeispielen aus Berlin, Frankfurt und Freiburg die von uns beschriebene Wirkung von Tempo an Hauptverkehrsstraßen.
Anbei der Link:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf?fbclid=iwar0icmmstc4xgihewdobo8ul51n1simhwi8l0odhhcism_rk3j4mbhx6d7q


Mit freundlichem Gruß
Rita Boegershausen
Tel. 0201 493320
B 224 Werden Interessengemeinschaft
www.b224werden.de




7.8.2023


BV IX widerspricht sich:                                           "An dem VK in Ortskern Werden - B224 - hat sie mitgewirkt gar für alternativlos gehalten -           beim Tempo 30 hält sie sich für nicht zuständig?



Diesen Widerspruch sandten wir am 2.8.2023


Widerspruch
Sehr geehrte Frau Harti,
wir haben kein Verständnis für Ihre Entscheidung unsere Eingabe, die die unerträglichen Lärmbelästigungen für die betroffenen Bürger im Ortskern Werdens dokumentiert, zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weiterzuleiten. Wir fordern Sie auf, unsere Eingabe umgehend an die Mitglieder der BV IX weiterzuleiten.
Bei allem Respekt für diesen Ausschuss, aber hier geht es um gesundheitliche Gefahren für die betroffenen Bürger dieses Bezirks. Wer, wenn nicht die zuständige Bezirksvertretung, hat sich der Probleme der betroffenen Bürger anzunehmen.
Wie Ihnen bekannt sein müsste, sind für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen die jeweiligen Gemeinden zuständig. Das zuständige Fachamt wird das bestätigen.
Unsere Eingabe basiert in wesentlichen Teilen auf Feststellungen des aktuellen Lärmaktionsplanes der Stadt Essen vom September 2021, insoweit wäre es auch ratsam, Vertreter des zuständigen Fachamtes zu Beratungen über unsere Eingabe hinzuzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Boegershausen
Tel. 0201 493320
B 224 Werden Interessengemeinschaft
www.b224werden.de


Diese Mails erhielten wir als Antwort auf unsere Eingabe:


Sehr geehrte Frau Boegershausen,
ich beziehe mich auf die unten angefügte E-Mail der Verwaltungsbeauftragten für die Bezirksvertretung IX, Frau Harti, und bedanke mich für Ihre Eingabe.
Nach § 24 der Gemeindeordnung (GO) Nordrhein-Westfalen (NRW) hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Der Rat der Stadt Essen hat für die Erledigung der an ihn gerichteten Anregungen/Beschwerden einen Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (AAB) gebildet.
Dieser Ausschuss (AAB) wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 12.09.2023 mit Ihrer Eingabe befassen. Die Gremien des Rates beraten die Angelegenheiten der Gemeinde in der Regel öffentlich, d.h. im Beisein von Presse und Zuhörern. Die öffentliche Beratung schließt in der Regel ein, dass die Tagesordnung sowie die Beratungsunterlagen (d.h. Ihre Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung)

•             vor der Sitzung im Internet veröffentlicht werden. Dies geschieht bei www.essen.de unter „Ratsinformationssystem“, Auswahl „Sitzungstermine nach Gremien“.

•             während der Sitzung ausliegen und nach der Sitzung dauerhaft zu Recherchezwecken für Ratsmitglieder und Bürger*innen im Internet zur Verfügung stehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden seitens der Verwaltung für die Öffentlichkeit und verwaltungsintern grundsätzlich unkenntlich gemacht. Die Mitglieder der entsprechenden Gremien (Rat der Stadt Essen bzw. Bezirksvertretungen) erhalten im weiteren Kenntnis von Ihrem Namen und werden über Ihre Eingabe informiert. Bitte beachten Sie auch die beiliegenden Datenschutzinformationen.
Ich habe die zuständige Fachdienststelle der Verwaltung gebeten eine Stellungnahme zu fertigen. Etwa eine Woche vor dem Sitzungstag erhalten Sie eine Einladung mit den entsprechenden Un
terlagen. So haben Sie die Möglichkeit, am öffentlichen Teil der Sitzung als Zuhörer teilzunehmen und Gelegenheit zu Wort zu kommen, um Ihr Anliegen vorzutragen. Unabhängig von Ihrer persönlichen Teilnahme werde ich Ihnen das Ergebnis der Beratung auf jeden Fall schriftlich mitteilen.
Wenn Sie vorab noch Fragen zum Verfahren haben, rufen Sie mich bitte an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Berke
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
Geschäftsführung Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Rathaus, Porscheplatz

45121 Essen
Telefon: +49 201 88-15104
Fax:         +49 201 88-9115104
claudia.berke@ratsangelegenheiten.essen.de
Von: Harti, Brigitte <Brigitte.Harti@bv9.essen.de>
Gesendet: Montag, 31. Juli 2023 09:29
An: 'Boegershausen' <jueri.boegershausen@t-online.de>
Cc: Kipphardt, Gabriele <kipphardt.gabriele@gmail.com>; Berke, Claudia <Claudia.Berke@ratsangelegenheiten.essen.de>
Betreff: WG: BV IX 26.7.23 Tempo 30
Sehr geehrte Frau Boegershausen,
Ihre Eingabe habe ich zuständigkeitshalber an die Geschäftsführung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, Frau Berke Tel. +49 201 88-15104, E-Mail: Claudia.Berke@ratsangelegenheiten.essen.de weitergeleitet. Bitte richten Sie evtl. Rückfragen an Frau Berke.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bri
gitte Harti
Verwaltungsbeauftragte für die Bezirksvertretung IX
Werden, Kettwig, Bredeney
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
Bezirksverwaltungsstelle IX
Bürgermeister-Fiedler-Platz 1
45219 Essen
Telefon: +49 201 88-15163
Telefax:  +49 201 88-15165

brigitte.harti@bv9.essen.de
www.essen.de
Die Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Beschlüsse der Bezirksvertretung IX finden Sie unter: https://ris.essen.de/termine
---------- Forwarded message ---------
Von: jueri.boegershausen <jueri.boegershausen@t-online.de>
Date: Mi., 26. Juli 2023, 18:54
Subject: BV IX 26.7.23 Tempo 30
To: <kipphardt.gabriele@gmail.com>
S
ehr geehrte Frau Kipphardt,
anbei senden wir Ihnen unsere Eingabe.
Mit freundlichem Gruß
Rita Boegershausen
Tel. 0201 493320
B 224 Werden Interessengemeinschaft
www.b224werden.de



27.7.2023


Eingabe der B 224 Werden Interessengemeinschaft

                                                                                        26.7.2023

Frau Bezirksbürgermeisterin                                          Gabriele Kipphardt                                                       Bezirksvertretung IX                                                      Rathaus Kettwig                                                          Bürgermeister–Fiedler Platz 1
45129 Essen

Betreff:
Reduzierung der Ortsdurchfahrtgeschwindigkeit auf der B 224 zwischen der Gustav Heinemann Brücke und dem Porthofplatz (Marienschule) und auf der Velberter Straße zwischen Kellerstr. bis Hammerstr. von 50 km/h - auf 30 km/h -

Siehe: 6.4.2023
https://www.lebenswerte-staedte.de/de/







7.6.2023


Der Fehleinschätzung

"Formalie, Bagatelle, Lapalie"

unterliegen nur noch Ignoranten.                                 Selbst der Oberbürgermeister hat eingestanden, dass die Rechtsabteilung und Stadtplanung rechtliche Versäumnisse begangen haben.                                     Wie einer der besten Verwaltungsrechtler Deutschlands die Stadtverwaltung Essen i.S. VVK* beurteilt, folgendes auszugweises Zitat aus dem Schreiben v. 8.6.2018 an das VG Gelsenkirchen:
Angesichts des weiteren Hinweises des Gerichts, dass es bereits im Erörterungstermin am 11.9.2017 auf die Planungsbedürftigkeit der vorgesehenen Maßnahmen hingewiesen habe, erlauben wir uns die Anmerkung, dass das Vertrauen in eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Amtsführung einer Stadt eroiert, wenn die Stadtverwaltung in Kenntnis der Rechtswidrigkeit seiner Verwaltungstätigkeit diese allein in der Hoffnung fortsetzt, dass den durch diese Tätigkeit erheblich betroffenen Personen kein individueller Rechtsschutz zusteht. .......Wer von seinen Bürgern Gesetzestreue erwartet, sollte sich zunächst einmal selbst an Gesetz und Recht halten und sich nicht ganz bewußt über seine rechtlichen Verpflichtung hinwegsetzen.


(Gemeint ist das fehlende Planfeststellungsverfahren und die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung)


Und am 18.4.2018 war der Spuk vorbei, das OVG Münster hat gesprochen.

siehe: Urteil

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/8_B_1463_17_Beschluss_20180411.html
unter
https://www.b224werden.de/hintergrund

Das OVG-Urteil wird  hier sehr deutlich.

Der RP Düsseldorf setzte noch einen oben drauf und hat die ihm vom OVG Münster zugewiesene Zuständigkeit zum VVK abgelehnt und an Essen zurückverwiesen.

*VVK=Verkehrsverlagerungskonzept


Das war auch ein Sieg für mehr Bürgerbeteiligung.


Wer das als Lapalie, Formalie oder Bagatelle einstuft, wer das nicht verstehen will oder kann, sollte zur eigenen Schadensbegrenzung überlegen, ob er im Mittelpunkt der Sachkundigkeit steht.


siehe dazu: https://www.b224werden.de/presse/presse-2023


1.5.2023


Wir haben verhindert u.a., dass sich der Verkehr in der Heckstraße nahezu verdoppelt und in der Wigstraße vervielfacht wird. Wir haben Alternativen aufgezeigt und uns für Tempo 30 eingesetzt. Frau Schürmann hat sich bei ihrer Zustimmung zum VK nicht an das Votum ihres Ortsverbandes gehalten, sondern für einen über 7 Mio € teuren "Versuch" plädiert.


Info: Estelle Fritz hatte den WAZ Beitrag: Mehr Grün in Werdener Ortskern in Facebook veröffentlicht.


Anbei die Antwort von Dipl.-Ing. Architekt Rainer Ringhoff
Sehr geehrte Frau Schürmann,
Facebook ist nicht meine Plattform, ich bin mehr für den persönlichen Meinungsaustausch, mir ist aber bewußt, dass Facebook ein wichtiger Bestandteil von Informations- und Meinungsaustausch geworden ist, wobei Fachkompetenzen eine Nebenrolle spielen.
Ich sollte Sie daran erinnern dürfen, dass Sie sich für das Verkehrsverlagerungskonzept eingesetzt haben, u.a. mit der öffentlichen Beurteilung, es sei ein "Versuch". Ein "Versuch" für > 7 Mio € und dem Wissen auf Unvollständigkeit, der Umweltverschlechterung in Werden (alles nachlesbar), dass alle Verkehrsdaten falsch bzw. bereits zum Zeitpunkt der Planung überholt waren?
Ich hatte Sie mehrfach gebeten, mit uns ein Fachgespräch zu führen oder/und sich hier im Sinne der Werdener Bürger einzubringen und mit welchem Ergebnis?
Ihre Behauptung, es seien keine Vorschläge eingereicht worden, ist objektiv unzutreffend.                 Ich verweise u.a. auf meine Ausarbeitung von Ideen und Vorschläge vom Jan. 2016 an den OB Kufen. Das liegt auch der CDU vor und ist nachlesbar.
Weiter ist der "Gedankenwandel" Aller erst eingetreten, nachdem das OVG-Urteil in einer bemerkenswerten Weise dem Antragsteller, also den Gegnern des Konzeptes, vollumfänglich Recht gegeben hat. Während dieser Gerichtsphase hat kein einziger Ortspolitiker uns geholfen oder unterstützt.        Kennen Sie den Schriftsatz des Herrn Prof. Dr. Beckmann an das VG Gelsenkirchen, in dem die Stadt Essen gemaßregelt wird, dass die Stadt in Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Verwaltungstätigkeit die gesetzeskonforme Amtsführung einzuhalten habe, und nicht in Erwartung, dass dem Kläger kein individuellen Rechtsschutz zusteht, das Rechtsverfahren überhaupt eingeht?                                                                   Sehr geehrte Frau Schürmann, m.W.
sind Sie Juristin. Sie sugerieren, es habe  Ermessensspielraum gegeben.
Dem widerspreche ich.
Bemerkenswert ist aber auch, dass unser ehem. Ortsbürgermeister Hanslothar Kranz zu Recht "auf's Schild" gehoben wurde als sachkundiger Bürger, aber als HLK öffentlich mitteilte, dass der "Verkehrsplanung"
ein Planfeststellungsverfahren gem. BauG vorauszugehen hat, hat keiner der Ortpolitiker zugehört. Das nenne ich Ignoranz!
Nunmehr wollen Einige den Umweltschutz, insbes. die Begrünung des Ortskernes neu behandeln.             Die, die zum Zeitpunkt der VVK-Planung sich für das Konzept eingesetzt haben, mit Wissen der zusätzlichen Umweltbelastung für Werden-Mitte, sollen sich nun vom Saulus zum Paulus gewandelt haben und machen jetzt einen auf Umweltschutz?              Wie drehe ich meine Fahne in den Wind?              Allein die Glaubwürdigkeit fehlt.
In unserer Einlassung haben wir im Jan. 2016 bereits das Thema "Kleinklima/Begrünung in Werden-Mitte beschrieben und Vorschläge unterbreitet (Seite 21). Und was ist daraus geworden?                            Nichts! Vorschläge sind in einer besonderen Vielzahl von mehren Seiten eingebracht worden.
Also bitte bei den Tatsachen bleiben.
Sie hatten mal sich für 30 km/h in Werden-Mitte angesprochen, (im übrigen kam das Thema 2013 auch von uns) haben aber nichts erreicht.                         Das ist zu wenig, wenn man gegen Stadtverwaltungen argumentieren muß.                                                 Aber die Int.gem. B 224 Werden hat dies getan und sich mit der städtischen Argumentation auseinandergesetzt.                                                   Das Ergebnis kommt noch.                                         Wir bleiben am Ball, wenn Andere aufgeben.
Rainer Ringhoff







 




Zur Erinnerung:



PRESSE 2017

19.7.2017
Radio Werden:
Neues Verkehrskonzept für Essen-Werden - Teil 2
Sendung aus Essen


 https://www.nrwision.de/mediathek/radio-werden-neues-verkehrskonzept-fuer-essen-werden-teil-2-170719/





AKTUELL 2016


NEU: 28.1.2016
Hinterging Frau Raskob die BV IX und den Bau- und Verkehrsausschuss mit Zustimmung des OB?

am Essen, 19.1.2016 abgesandt:
Frau
Simone Raskob



Nicht vergessen werden sollte u.a. auch, dass wir versucht haben den Abriss der Parkpalette zu verhindern, um kleine "grüne Lunge"  aus dem oberen Teil zu machen.

Vergebens!





6.4.2023


IST ESSEN DABEI?


Die Städteinitiative

"Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten"


https://www.lebenswerte-staedte.de/



 

 

Geschwindigkeitsbe-schränkungen sind auch auf Bundes-strassen möglich. Mülheim machts vor.

Essen

 Anfang ist gemacht auf der B 224


Mülheim

          Luftreinhaltung